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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-10-01

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Wie Frau Spoerry bereits ausgeführt hat, wird für den Kanton Zug, pro Person berechnet, die zusätzliche Belastung durch den NFA am stärksten ausfallen. Bei dieser Aussage verkenne ich nicht, dass die bisherigen Berechnungen einer solchen Mehrbelastung einerseits auf Zahlen der Vergangenheit und andererseits auf noch nicht gefestigten Annahmen beruhen; die tatsächliche Belastung für den Kanton Zug wird somit mit Sicherheit anders aussehen.

Auch zukünftige Berechnungen werden jedoch am Faktum, dass Zug durch den NFA sehr stark belastet sein wird, nichts ändern. Angesichts dieser Tatsache sollte man an sich annehmen, die Standesvertreter des Kantons Zug müssten sich mit aller Vehemenz gegen den NFA aussprechen und dagegen fundamental opponieren. Dem aber ist in einer solchen Absolutheit nicht so; die Optik ist vielmehr eine differenzierte. Dies sei begründet:

1. Auch als Zuger muss man die Notwendigkeit einer Reform unseres föderalistischen Systems einsehen. Gerade Kantone, die von sich behaupten können, ihre Aufgaben schon jetzt umfassend und kompetent erfüllt zu haben, müssen daran interessiert sein, Aufgaben zukünftig zu behalten und neu zugewiesen zu bekommen, die sie selbstständig und nicht bloss als weisungsgebundene und kontrollierte Erfüllungsgehilfen des Bundes zu besorgen befugt sind.

2. Auch als Zuger anerkenne ich die politische Notwendigkeit einer gewissen Annäherung der steuerlichen Belastungen. Zwingend ist für mich jedoch, dass das für ein Erreichen dieses Zieles zu schaffende Instrumentarium nicht zu Fehlanreizen führen und nicht die Eigenverantwortung der Kantone schwächen darf. Es wäre fatal, wenn - wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist - ein Gliedstaat umso besser fahren würde, je mehr er von Dritten finanzierte, an sich unnötige Ausgaben tätigte. Das vorgesehene System des Ressourcenausgleichs bietet nun aber eine gewisse Gewähr dafür, dass das nicht so sein würde. Ich kann also dem Ressourcenausgleich in prinzipieller Hinsicht zustimmen.

3. Obwohl Zug ein kleiner Kanton ist, anerkenne ich die Notwendigkeit interkantonaler Zusammenarbeit mit einem angemessenen Lastenausgleich. Die Schweiz verliert heute dadurch viel Geld, dass Aufgaben, welche vernünftigerweise regional zu lösen wären, allein auf kantonaler Ebene erfüllt werden. Als Beispiel erwähne ich die kantonalen Spitalplanungen und die entsprechenden Bauten. Deshalb ist es richtig, wenn staatsrechtlich zwischen den Bund und die Kantone eine Art weitere Ebene eingeschoben wird, die Ebene der Regionen, und es ist richtig, wenn eine Regelung geschaffen wird, gemäss welcher die Kantone zur Erfüllung regionaler Aufgaben im Extremfall durch den Bund gezwungen werden können. Sollte man dies anders sehen, so würde das bedeuten, dass für alle nicht von einem einzelnen Kanton erfüllbaren Aufgaben eine Bundeskompetenz begründet werden müsste, dies mit der Folge, dass die Kantone noch intensiver als heute zu blossen Erfüllungsgehilfen des Bundes würden.

Das prinzipielle Bejahen des NFA aus den vorstehend genannten Gründen kann für mich jedoch nicht bedeuten, dass ich die vorgeschlagene Neuregelung schon heute voraussetzungslos und ohne irgendwelche Bedingungen zu unterstützen bereit bin. Für eine spätere und - so hoffe ich - uneingeschränkte Zustimmung erachte ich es vielmehr als unausweichlich, dass über gewisse Belange, die heute noch offen sind, tatsächlich in dem Sinne entschieden wird, wie sich dies aufgrund der heutigen Vorlage und der bis heute getätigten Vorarbeiten annehmen lässt. Treten solche Annahmen nicht oder nur in wesentlich reduziertem Umfang ein, würde meine derzeit grundsätzlich positive Meinung ins Wanken kommen. Was meine ich damit?

1. Die Neuregelung und Neuzuteilung von Kompetenzen soll gemäss der von uns heute zu diskutierenden Vorlage vorerst nur auf Verfassungsstufe erfolgen. Die Gefahr ist nun gross, dass bei der gesetzlichen Konkretisierung dieser Verfassungsbestimmungen aufgeweichte Regelungen getroffen würden, somit also solche, mit denen das heute angestrebte Ziel nicht mehr zu erreichen wäre. Falls das so wäre, dann würde für mich die Basis des NFA entfallen. Der NFA bekäme so den Charakter eines blossen Geldumverteilungsvehikels. Dies zu akzeptieren wäre ich nicht bereit.

2. Der Finanzausgleich im engeren Sinne, vorab also der Ressourcenausgleich, ist für mich dann akzeptierbar, wenn die Belastung der Geberkantone eine faire ist. Konkret heisst dies, dass auch bei den Geberkantonen deren strukturelle Besonderheiten klar und eindeutig berücksichtigt werden müssen. Ich werde bei der Beratung des Finanzausgleichsgesetzes näher darauf eingehen. Schon im Rahmen des Eintretens weise ich jedoch darauf hin, dass bei den für den horizontalen Finanzausgleich relevanten Ressourcenberechnungen die kantonal privilegiert besteuerten juristischen Personen nur in dem Umfange berücksichtigt werden dürfen, wie sie in den Kantonen - durchschnittlich betrachtet - tatsächlich besteuert werden. Dies ist nicht nur für Zug, sondern potenziell auch für alle anderen Kantone bedeutsam, und zwar aus zwei Gründen:

1. Ich bin immer mehr der Auffassung, dass eine der Zukunftschancen der Schweiz darin besteht, in der international tätigen Wirtschaft eine starke Rolle spielen zu können. Der Stand unserer Ausbildung, eine gewisse Sprachengewandtheit, vor allem aber das gerade bei unserer Jugend feststellbare Feeling für das Internationale prädestinieren uns im Bereich der internationalen Finanzdienstleistungen dazu, im internationalen Handelsgeschäft, aber auch für Konzernverwaltungen internationaler Firmen erfolgreich sein zu können.

Alle diese von mir genannten Bereiche generieren eine hohe Wertschöpfung. Eine hohe Wertschöpfung ist für ein wohlhabendes und damit teures Land eine zwingende Notwendigkeit, um den angestammten Wohlstand und das angestammte Lohngefüge auch tatsächlich beibehalten zu können. Für die Standortwahl international tätiger Firmen aber ist, nebst der grundsätzlichen Eignung eines konkreten Standortes, die steuerliche Belastung eine entscheidende Grösse.

Man muss nun wissen, dass mit Bezug auf solche speziell gearteten Firmen international eine enorm starke Steuerkonkurrenz besteht. Das gilt zukünftig nicht nur für den Kanton Zug, sondern auch für Kantone wie beispielsweise Freiburg im Falle von Michelin. Will man also erfolgreich sein, muss die Besteuerung international tätiger Gesellschaften konkurrenzfähig, somit also moderat sein. Eine moderate Besteuerung aber ist nur dann möglich und in den Kantonen politisch nur dann erreichbar, wenn bei den Ressourcenberechnungen des NFA international tätige und privilegiert besteuerte Unternehmungen nur in dem Masse berücksichtigt werden, wie deren Besteuerung anhand der Praxis der Kantone üblicherweise erfolgt. Würde man dies anders sehen, hiesse dies, dass die Anstrengungen der Kantone für die Ansiedlung internationaler Unternehmungen, weil steuerlich nicht mehr interessant, erlahmen würden.

2. Kantonal privilegiert besteuerte Gesellschaften sind vorab für den Fiskus des Bundes von hohem Interesse. In der Grosszahl der Fälle entrichten nämlich auch kantonal [PAGE 840] privilegiert besteuerte Personen auf Bundesebene die volle Bundessteuer. Dazu nur eine Zahl: Im Kanton Zug haben die steuerlich privilegierten Gesellschaften im Jahre 2000 Kantonssteuern in der Höhe von 53 Millionen Franken bezahlt; an Bundessteuern haben dagegen die gleichen Firmen rund 380 Millionen Franken, also einen sieben Mal höheren Betrag, entrichtet. Deshalb kann für uns in unserer Eigenschaft als Bundesparlamentarier kein relevantes Interesse bestehen, den Standort Zug wegen dem NFA für internationale Firmen uninteressant zu machen, würden solche Firmen in einem solchen Fall doch nicht in einen anderen Kanton, sondern ins Ausland abwandern. Den Hauptschaden daraus hätte der Bund zu tragen.

Im Rahmen des Eintretens komme ich deshalb zu folgenden Konklusionen: Auch als Zuger kann ich mit dem Eintreten auf die Vorlage einverstanden sein. Für eine abschliessende Stellungnahme müsste wünschbarerweise die endgültige Ausgestaltung des NFA bekannt sein, somit also insbesondere die detaillierte Ausgestaltung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen einerseits und die zahlenmässigen Auswirkungen auf die Kantone andererseits. Diese Beurteilung hat meines Erachtens Auswirkungen auf das weitere Vorgehen. Ich meine deshalb, dass es richtig wäre, wenn der Bundesrat und später der Nationalrat den folgenden Ablauf der Beratung und der Beschlussfassung des NFA prüften:

Das erste, heute vorliegende Paket soll nach meinem Dafürhalten bis und mit dem Differenzbereinigungsverfahren durchberaten werden. Die Schlussabstimmung wäre aufzuschieben. Unmittelbar nach der Behandlung des ersten Paketes sollte aber mit der Beratung des zweiten Paketes, also mit den gesetzlichen Konsequenzen, die sich aus den von uns beschlossenen Verfassungsbestimmungen ergeben, begonnen werden. Auch das zweite Paket wäre durchzuberaten, und es wäre anschliessend auch bezüglich des zweiten Paketes die Schlussabstimmung aufzuschieben. Anschliessend würde das dritte Paket - die Festlegung der Zahlen betreffend den Ressourcenausgleich, die beiden Ausgleichstöpfe und den Härteausgleich - beraten werden. Erst wenn das geschehen wäre, würden alle drei Pakete gemeinsam der Schlussabstimmung unterstellt. Es würde so die Situation geschaffen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das gesamte Vorhaben NFA zum Entscheid unterbreitet bekämen.

Ich vertrete die Auffassung, dass ein solches Vorgehen die einzig realistische Möglichkeit ist, den NFA vor dem Volk auch tatsächlich durchbringen zu können. Die Erfahrung lehrt uns doch, dass Vorlagen, welche zu viele Fragen offen lassen, abgelehnt werden. In besonderer Weise wäre dies beim NFA der Fall, weil hochsensible Themen, vor allem solche des Sozialbereiches, erst Gegenstand des zweiten Paketes sind. Wenn über das erste Paket abgestimmt würde und diese sozialen Aspekte in ihrer konkreten Auswirkung nicht bekannt wären, könnte ich mir nicht vorstellen, dass eine umfassende und positive Beurteilung des NFA erfolgen sollte.

Ich wiederhole, dass ich bezüglich dieses von mir vorgeschlagenen Vorgehens derzeit keinen Antrag stelle. Einerseits wäre es zu früh, weil ein solcher Antrag erst in Zusammenhang mit der Schlussabstimmung gestellt werden müsste; andererseits aber wäre es richtig, wenn die Konsequenzen des von mir vorgeschlagenen Vorgehens in aller Ruhe vom Bundesrat und vom Zweitrat sowie später dann noch einmal von uns besprochen und beurteilt würden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.