Slongo Marianne · Ständerat · 2002-10-01
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-01
Wortprotokoll
Ich habe grossen Respekt für dieses von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete Reformprojekt. 1992 hat die Finanzdirektorenkonferenz den Anstoss für die Neugestaltung des Finanzausgleichs gegeben. Nach rund zehnjähriger Vorbereitung unterbreitet uns der Bundesrat diese wichtige Vorlage, um die Instrumente des Finanzausgleichs der veränderten Zeit und den dadurch entstandenen Gegebenheiten anzupassen. Sie revidiert die grundlegenden Mechanismen der guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen. Unsere Spezialkommission hat sich eingehend mit diesem Reformprojekt auseinander gesetzt. Ich konzentriere mich in meinen Ausführungen vor allem auf die finanzpolitischen Aspekte der Vorlage.
Fast alle Finanzausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone sind zweckgebunden. Damit bestimmt der Bund mit Auflagen und Rahmenbedingungen weite Bereiche der kantonalen Politik mit. Ich erinnere mich beispielsweise an harte kantonsinterne Diskussionen beim Nationalstrassenbau im Kanton Nidwalden, in welchen wir über die Standards und die Projektgestaltung gestritten haben. Die Verlockung war tatsächlich gross, eher dem grosszügigeren Konzept zuzustimmen, weil dadurch deutlich mehr Bundesmittel in den Kanton geflossen wären. Das Kantonsparlament hat damals im Interesse der gesamten Staatsfinanzen schliesslich einer deutlich kostengünstigeren Bauvariante zugestimmt. In jener Zeit ist meine Überzeugung gewachsen, dass nur mit einer neuen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden die staatlichen Mittel effizienter eingesetzt werden können. Der bereits in Kraft stehende neue innerkantonale Finanzausgleich im Kanton Nidwalden fördert die Transparenz und die Selbstverantwortung unserer Körperschaften zugunsten einer klugen Einnahmen- und Ausgabenpolitik.
In der breiten Öffentlichkeit werden die Steuerbelastungsunterschiede der Kantone stark kritisiert. Mit dem neuen Finanzausgleich muss es uns gelingen, diese Diskrepanzen zu verringern. Eine materielle Steuerharmonisierung ist aus meiner Sicht eine schlechte Lösung. Dies würde das Ende der föderalistischen Eigenständigkeit der Kantone bedeuten. Längerfristig würde es zu höheren Staatsausgaben, nachfolgend zu höheren Steuern und demzufolge zu einer Schwächung des Standortes Schweiz führen. Konkreten Anschauungsunterricht gibt uns ein Blick in unser nördliches Nachbarland, wo heute versucht wird, einen Wettbewerbsföderalismus ansatzweise einzuführen. Die Aufgabenreform und die Neudefinition der Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen haben also eine zentrale Bedeutung. Meine politischen Erfahrungen haben mich allerdings gelehrt, für diese Prozesse viel Geduld aufzubringen. [PAGE 834]
Ich anerkenne, dass mit dieser Vorlage immerhin wertmässig knapp 40 Prozent des gesamten Finanzierungsverbundes zwischen Bund und Kantonen entkoppelt werden. Dieser Aufgabenentflechtung entsprechend vergrössern sich die Handlungsspielräume von Bund und Kantonen. Grössere Handlungsspielräume ermöglichen die gewünschten Effizienzgewinne. Die jetzt zur Diskussion stehende Ausgestaltung der Aufgabenreform ist meines Erachtens die vorhandene Basis, welche mehrheitsfähig ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kantone diejenigen Aufgaben, welche neu in ihre Zuständigkeit zurückgeführt werden, sachgerecht und zielorientiert wahrnehmen werden.
Was bedeutet dieses ehrgeizige Gemeinschaftsprojekt von Bund und Kantonen für Nidwalden? Anlässlich der informativen Ausstellung und guten Orientierung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs für die interessierte Nidwaldner Bevölkerung und für die kantonalen politischen Entscheidungsträger Mitte September dieses Jahres habe ich eine starke Reaktion erwartet und auch wahrgenommen. Diese schweizerische Finanzausgleichsvorlage wird unsere Kantone ziemlich herausfordern. Die finanziellen Auswirkungen für uns als Zahlerkanton werden beträchtlich sein. Es müssen neue Sparpakete erarbeitet und verabschiedet werden, weil wir die Konkurrenzfähigkeit im Standort- und Steuerwettbewerb unbedingt erhalten wollen. Gleichzeitig wird ein Teilverzicht auf staatliche Leistungen zu prüfen sein. Die jährliche Mehrbelastung für Nidwalden wird rund 11,6 Prozent des heutigen Kantonssteuerfusses betragen. Diese beachtlichen Zahlen erwähne ich im Wissen, dass wir in den vergangenen Jahren für die eingekauften Leistungen, beispielsweise im Bildungs- und Gesundheitsbereich, bereits deutlich mehr Finanzierungsbeiträge an die Leistungserbringenden bezahlt haben.
An die Vertreterinnen und Vertreter der finanzschwachen Kantone richte ich die Aussage, dass in Nidwalden für die staatliche Aufgabenerfüllung stets nach einer kostengünstigeren Lösung gesucht wird. Zudem verzichten wir seit Jahren ganz bewusst und in Übereinstimmung mit der Bevölkerung auf zwar wünschbare, jedoch nicht absolut notwendige staatliche Leistungen. Die kantonalen Instanzen arbeiten hart und zielgerichtet, um diese grossen Spannungsfelder, nämlich das ständige Hinterfragen und Prioritätensetzen bei staatlichen Aufgaben, auszuhalten.
Weshalb stimme ich für diese Vorlage? Ich erhoffe mir:
1. eine Stärkung des Föderalismus mit einem grösseren Handlungs- und Gestaltungsspielraum für die einzelnen Kantone;
2. eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen;
3. eine Neugestaltung der Aufgabenerfüllung von Bund und Kantonen.
Ich unterstütze ein neues, transparentes Finanzausgleichssystem, welches die grossen zukünftigen Herausforderungen im Bund und in den Kantonen möglichst optimal gestalten lässt. Die vorhandenen Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Kantonen werden reduziert. Eine materielle Steuerharmonisierung kann vermieden werden. Dieses ehrgeizige Projekt stärkt die klaren Kompetenzordnungen unseres Landes und lenkt die Finanzströme für alle Beteiligten sicht- und nachvollziehbarer. Die Stimmberechtigten, die kantonalen Parlamente und Regierungen können wieder vermehrt inhaltlich und finanziell Einfluss nehmen. Der Bund widmet sich nationalen Aufgaben und setzt die notwendigen Leitplanken mittels strategischer Zielsetzung für Bereiche, welche eine einheitliche Regelung erfordern. Ich bekenne mich zu den Grundsätzen der Subsidiarität und der Solidarität und damit zum Föderalismus mit einer volksnahen Aufgabenerfüllung.
Deshalb unterstütze ich diese grundlegende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kantonen und bitte auch Sie, auf diese Vorlage einzutreten.