Maissen Theo · Ständerat · 2002-10-01
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-01
Wortprotokoll
Mit diesem Reformprojekt NFA sind wir nun nach zehn Jahren Vorarbeiten in die Zielgerade eingebogen. Dieses Projekt ist wohl die einzige noch reelle Chance, dass wir eine zukunftsgerichtete Grundlage für eine zeitgemässe Fortentwicklung des Föderalismus schweizerischer Ausprägung schaffen können. Es ist voll und ganz anzuerkennen, dass sich hier Bund und Kantone zu einer Lösung der anstehenden Probleme zusammengerauft haben; dies im Wissen darum, dass es bei der Stärkung des Föderalismus um etwas geht, was im Interesse aller sein muss. Es ist zwar so, dass wir, rein materiell gesehen, Geber und Empfänger haben. Aber ich bin der Überzeugung, dass auf der immateriellen, auf der ideellen, auf der staatspolitischen Ebene dieses Projekt allen zugute kommt, wenn wir es umsetzen können. Es kommt all jenen zugute, welche an die Zukunft unseres Bundesstaates mit föderalistischem Aufbau glauben und diesen Aufbau auch weiterhin wollen. Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist für unser föderalistisches Land und insbesondere auch für die wirtschafts- und finanzschwächeren Berg- und Randgebiete von grösster Bedeutung. Auch aus dieser Sicht ist deshalb das umfangreiche Reformprojekt als Element der Stärkung der föderalistischen Strukturen der Schweiz zu unterstützen. Zudem ist es erfreulich festzustellen, dass im Rahmen der Vernehmlassungen letztlich auch Anliegen aus diesen Regionen in der vorliegenden Botschaft berücksichtigt wurden.
Wir brauchen ein effizienteres Gesamtsystem. Der seit 1959 bestehende Finanzausgleich ist zu einem völlig unübersichtlichen und auch zu einem kaum mehr steuerbaren System von untereinander wenig abgestimmten Einzelmassnahmen herangewachsen. Dadurch ist eben das Erreichen des Ziels, nämlich des Abbaus von Disparitäten - das ist die Grundidee des bestehenden Finanzausgleichs -, nicht mehr gewährleistet.
Wir haben bereits von verschiedenen Votanten gehört, dass es um die Stärkung der Kantonsautonomie geht; dafür gibt es verschiedene Gründe. Ich möchte einen zusätzlichen Grund dafür erwähnen. Der Bund versucht sich im Moment zunehmend aus der Verantwortung gegenüber den Berg- und Randgebieten zu verabschieden. Die regionalpolitischen Massnahmen, welche man in den Siebzigerjahren mit viel Anstrengung auf die Beine gestellt hat, fallen den neuen Liberalisierungstendenzen zum Opfer. Der Rückzug des Bundes aus dieser Verantwortung bedeutet, dass die Kantone nun vermehrt selber Aufgaben übernehmen müssen. Der neue Finanzausgleich stellt dazu ein entsprechendes Korrektiv dar. Durch den Umbau des Systems stehen die Transferleistungen des Bundes nicht mehr allein zweckgebunden oder weniger zweckgebunden, sondern frei zur Verfügung. Die Kantone können nun ihre Entwicklung stärker selber steuern. Von diesem Umbau, von dieser Änderung, profitieren vor allem auch die finanzschwachen Kantone.
Nun sind damit allerdings auch Erwartungen an die Kantone verbunden. Es geht einmal um die Zuweisung der Aufgaben, ich denke da an die Betagten- und Behindertenhilfe sowie an die Wohnbausanierungen. Hier wird es darum gehen, dass die Kantone Regelungen finden, damit diese Mittel an jene weitergegeben werden, welche diese Leistungen erbringen, nämlich an Regionen, an Gemeinden und an öffentliche wie private Institutionen. Grundsätzlich wehre ich mich allerdings gegen die Vorstellung - die auch zum Teil in Briefen zum neuen Finanzausgleich zum Ausdruck kam -, es bestehe die Gefahr, dass die Aufgaben schlechter erfüllt würden, wenn sie von den Kantonen in alleiniger Verantwortung wahrgenommen würden. Aber es ist festzuhalten, dass die Kantone hier in die Pflicht zu nehmen sind.
Dieser neue Finanzausgleich ist auch ein Gegensteuer zur Gefahr der materiellen Steuerharmonisierung, das wurde bereits erwähnt. Aber - davon bin ich überzeugt - er ist auch eine Alternative zu den Vorstellungen, die über mögliche Gebietsreformen herumgeistern. Die heutige territoriale Struktur der Schweiz ist ein prägendes Element des Föderalismus und ein Identifikationsrahmen für die Bürger. Die neue interkantonale Zusammenarbeit entspricht dem Grundsatz einer variablen Geometrie, wobei man damit auf geänderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren kann. Wir möchten deshalb davon ausgehen, dass mit diesem neuen Finanzausgleich auch die heutige kleinräumige Regionalpolitik beibehalten werden kann, denn die Bildung von Grossregionen wäre meines Erachtens verheerend.
Der Beitrag des neuen Finanzausgleichs zur nationalen Kohäsion hat noch einen ganz spezifischen Aspekt, den ich noch erwähnen möchte. Es ist ein neues Element, dass eben nicht nur die Lasten der peripheren Räume berücksichtigt werden, sondern auch die Lasten der Zentren, der Kernstädte, wie es nun nach der Meinung der Kommission heisst. Damit soll auch zum Ausdruck kommen, dass die Berggebiete und die ländlichen Regionen die Probleme der Agglomerationen und der Kernstädte anerkennen und bei deren Lösung aktiv helfen wollen. [PAGE 846]
Noch ein letzter Punkt: Es geht mir immer wieder um Belange der Raumordnungspolitik - Raumordnungspolitik verstanden als Regionalpolitik und Raumplanung. Für mich beinhaltet dieser neue Finanzausgleich als Element des Disparitätenabbaus auch einen direkten Zusammenhang zur Raumordnungspolitik: Der Finanzausgleich ist komplementär zur Raumordnungspolitik.
Mit den Mitteln des Finanzausgleichs werden die Kantone befähigt, die ihnen zukommenden Aufgaben wahrzunehmen. Auf der anderen Seite möchten wir mit einer gezielten Raumordnungspolitik die regionalen Potenziale ausschöpfen. Wir möchten eine ganzheitliche Förderung der regionalen Entwicklung, und damit gehören für mich der Finanzausgleich und die Raumordnungspolitik zusammen; sie ergänzen sich gegenseitig. Es ist deshalb wichtig, im Hinblick auf die Diskussionen um die aktuelle Regionalpolitik festzuhalten, dass der neue Finanzausgleich kein Ersatz für die Regionalpolitik des Bundes sein kann. Wir können es nicht zulassen, dass sich der Bund aus der Regionalpolitik verabschiedet. Für mich ist die Zustimmung zu diesem Projekt damit verbunden, dass der Bund in der Regionalpolitik auch weiterhin Verantwortung wahrnimmt.