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Feri Yvonne · Nationalrat · 2020-12-07

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Das am 1. Mai 2017 in Kraft getretene Lebensmittelgesetz nimmt Tabakprodukte von seinem Geltungsbereich aus. Um eine Rechtslücke zu vermeiden, wurde im neuen Lebensmittelgesetz eine Übergangsbestimmung eingeführt. Damit gelten für Tabakprodukte bis zum Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes weiterhin die Bestimmungen des alten Lebensmittelgesetzes. Diese Übergangsbestimmung läuft am 30. April 2021 aus. Da ein Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes bis dahin nicht realistisch ist, braucht es nun eine Verlängerung der Übergangsfrist. Es geht darum, die Übergangsbestimmung um acht Jahre zu verlängern.

Ihre SGK beschloss an ihrer Sitzung vom 28. August 2020 mit 16 zu 9 Stimmen, die vorliegende parlamentarische Initiative auszuarbeiten. Damit will die Kommission die erwähnte drohende vorübergehende Rechtslücke vermeiden, indem die Übergangsfrist nach Artikel 73 des Lebensmittelgesetzes unabhängig vom Tabakproduktegesetz frühzeitig angepasst wird. Die SGK-S stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 2. September 2020 einstimmig zu. An ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2020 beschloss die SGK-N, die Initiative gemäss dem eingereichten Text umzusetzen. Sie hiess den vorliegenden Entwurf mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung und den erläuternden Bericht mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

In der Kommission gab es dazu kaum Diskussionen. Es wurde kurz die Dauer der Übergangsfrist andiskutiert, und es stand ein Antrag zur Verkürzung dieser Übergangsfrist im [PAGE 2324] Raum, doch dieser wurde nicht gutgeheissen. Ebenso wurde darüber diskutiert, ob es sich um eine Verzögerungstaktik in Bezug auf die Beratungen des Tabakproduktegesetzes handeln könnte. Doch Sie wissen, dass wir gleich anschliessend als Zweitrat die Beratung dieses Gesetzes starten werden. Das konnte also auch nicht als Argument herangezogen werden.

Die Vorlage muss in dieser Session von beiden Räten gutgeheissen werden, ansonsten läuft die Regelung, wie erwähnt, am 30. April 2021 aus. Bis dahin werden wir das überarbeitete Tabakproduktegesetz noch nicht in Kraft gesetzt haben.

Ich bitte Sie deshalb, Ihrer SGK zu folgen.