Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-10-01
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-01
Wortprotokoll
In der Tat stehen Artikel 3a, Artikel 5a, Artikel 42 Absatz 2 und Artikel 43a Absatz 1 in einem Zusammenhang miteinander und sind daher gesamthaft zu betrachten.
Inhaltlich geht es um die Frage - wir haben sie schon im Rahmen der Eintretensdiskussion angeschnitten -, ob das Subsidiaritätsprinzip als solches - ich betone: als solches; wir haben ja bereits im bestehenden Artikel 42 Absatz 2 eine Umschreibung des Subsidiaritätsgrundsatzes - in die Verfassung aufgenommen werden soll. Und wenn ja, wo soll diese Aufnahme erfolgen?
Ich gestatte mir den Hinweis, dass diese Frage bereits im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung diskutiert wurde, und zwar intensiv. Man liess es damals, wie ich erwähnt habe, bei einer Umschreibung des Subsidiaritätsgrundsatzes bewenden. Man war sich aber bewusst, dass sich die Frage der Aufnahme eines solchen Grundsatzes in die Verfassung unter anderem im Rahmen des NFA wiederum stellen würde.
Die Kommission beantragt Ihnen nunmehr - in Übereinstimmung mit dem Bundesrat -, den Subsidiaritätsgrundsatz als solchen in die Verfassung aufzunehmen. Die Mehrheit will dies in Artikel 5a tun, und nicht in Artikel 3a, wie es der Bundesrat vorgesehen hat. Die Minderheit beantragt die Aufnahme bei Artikel 42 Absatz 2. Der Unterschied ist der folgende: Mit dem Antrag der Mehrheit soll der Subsidiaritätsgrundsatz bei den Allgemeinen Bestimmungen aufgenommen werden. Er bezieht sich damit auf alle drei staatlichen Ebenen, Bund, Kantone und Gemeinden, wobei er aber für das Verhältnis Kantone/Gemeinden lediglich die Rechtsnatur einer Leitidee hat. Ich werde darauf zurückkommen.
Demgegenüber will die Minderheit Stähelin den Subsidiaritätsgrundsatz zwar ebenfalls als solchen in die Verfassung aufnehmen, ihn aber lediglich im Verhältnis von Bund und Kantonen gelten lassen. Daher stellt die Minderheit den Antrag, den Subsidiaritätsgrundsatz bei Artikel 42 Absatz 2 aufzunehmen.
Wenn Herr Kollege Stähelin seinen Minderheitsantrag begründet hat, werde ich den Antrag der Mehrheit begründen.