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Glarner Andreas · Nationalrat · 2020-12-07

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-07

Wortprotokoll

Um gleich bei Kollege Aeschi anzuschliessen, jawohl, Erich Kästner hat es in einem wunderschönen Gedicht schon gesagt: "Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich." Ich komme zu den Anträgen der Minderheit Glarner.

In Block 1 stellt Ihnen die Minderheit Glarner bei Artikel 5 Absatz 2 den Antrag, die Formulierung "geeignet sind" zu streichen, denn ob eine Angabe geeignet ist, eine falsche Vorstellung zu wecken, kann nicht objektiv beurteilt werden. Die Formulierung gemäss bundesrätlicher Fassung würde Tür und Tor für willkürliche und inkohärente Auslegungen öffnen, was nur der Rechtsunsicherheit förderlich wäre. Juristenfutter wäre garantiert. Wir sind gehalten, hier drin Gesetze zu machen, welche in der Praxis angewendet werden können. Sie sind auf dem besten Wege, den Gerichten und dem BAG einen Freipass zur Auslegung dieser schwammigen Formulierung zu geben. Sie wissen es doch heute schon, wie diese ausgelegt und ausgelebt wird.

Bei Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben bbis und bter, wo es um die Zusammensetzung von Tabakprodukten und elektronischen [PAGE 2331] Zigaretten geht, will die Mehrheit mit vagen Formulierungen neue zusätzliche Vorschriften erlassen. Dies ist unverhältnismässig und nicht nötig. Aus vier Gründen empfehle ich Ihnen hier, der Minderheit zu folgen:

1.[NB]Aus Sicht des Gesundheitsschutzes genügen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen.

2.[NB]Die von der Mehrheit beantragte Regelung stellt einen gravierenden Eingriff in die Rezepturen der Hersteller dar. Dies verletzt die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit.

3.[NB]Das Verbot würde nicht dazu führen, dass der Konsum solcher Produkte in der Schweiz verhindert würde. Die Konsumenten würden die Produkte einfach in den Nachbarländern erwerben oder sie importieren, oder sie würden auf illegale Kanäle wie den Schwarzmarkt ausweichen. Wollen Sie dies? Wollen Sie den Einkaufstourismus tatsächlich anheizen und den Schwarzmarkt fördern?

4.[NB]Die Mehrheit plädiert hier für einen Swiss Finish, denn der Mehrheitsantrag geht viel weiter als die betreffende EU-Richtlinie. Die EU-Richtlinie regelt nur herkömmliche Tabakprodukte zum Rauchen - Zigaretten -, aber nicht die neuen Alternativprodukte, wie es die Mehrheit hier drin tun will. Um den Jugendschutz gewährleisten zu können und um sicherzustellen, dass Qualitätsstandards eingehalten werden, müssen doch aber solche Produkte in der Schweiz legal verkauft werden können. Der Swiss Finish verhindert dies. Wenn Sie wirklich Jugendschutz wollen, dann stimmen Sie hier dem Minderheitsantrag zu.

Der letzte Antrag der Minderheit Glarner betrifft Artikel 7 Absatz 1. Dieser steht in einem Zusammenhang mit Artikel[NB]6. Die Mehrheit will die Kompetenz, die nach Artikel 6 verbotenen Zutaten zu bestimmen, an den Bundesrat delegieren. Das Verbot von Zutaten stellt einen massiven Eingriff in die Rezepturen der Hersteller dar. Gleichzeitig bedeutet dies auch hier wieder einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Hersteller. Solche schwerwiegenden Eingriffe müssen, wenn überhaupt, vom Parlament beschlossen werden können. Eine Norm zur Delegation dieser Aufgabe an den Bundesrat ist hier fehl am Platz.

Bitte unterstützen Sie darum den Antrag der Minderheit.