Rösti Albert · Nationalrat · 2020-12-07
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-07
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion setzt ganz grundsätzlich auf den Jugendschutz bei den Minderjährigen und auf die Eigenverantwortung bei den Erwachsenen. Entsprechend gilt es, unterschiedlich zu gewichten. Bei Minderjährigen stehen die Gesundheit und der Schutz der Gesundheit stärker im Vordergrund, während bei Erwachsenen die Eigenverantwortung zu gewichten ist und entsprechend auch Gewerbe- und Wirtschaftsfreiheit hochzuhalten sind.
Dementsprechend sind auch unsere Minderheitsanträge I (Aeschi Thomas) und II (Aeschi Thomas) zu Artikel 1 zu sehen. Ein wenig realistisches quantitatives Ziel zur Reduktion des Tabakkonsums erachten wir als nicht sinnvoll. Darauf soll gemäss Minderheit I verzichtet werden. Die Minderheit II präzisiert eigentlich diese Güterabwägung in geeigneter Weise. Ich lese den Wortlaut nochmals vor: "Mit diesem Gesetz soll die volljährige Person für allfällige schädliche Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten und der Verwendung elektronischer Zigaretten sensibilisiert werden, um ihr einen eigenverantwortlichen Entscheid betreffend den diesbezüglichen Konsum zu überlassen." Aber dann eben: "Für Minderjährige soll der Zugang zu diesen Produkten eingeschränkt werden."
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsanträgen Aeschi Thomas zuzustimmen.
Bei Artikel 5 ersucht Sie die SVP-Fraktion, der Minderheit Glarner zu folgen. Der Satz, wonach die Aufmachung, die Kennzeichnung und die Verpackung der Tabakprodukte "täuschend" sind, "wenn sie geeignet sind, bei den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen über die gesundheitlichen Auswirkungen [...] zu wecken", ist aus unserer Sicht unklar. Der Term "wenn sie geeignet sind" ist zu streichen. Entweder ist etwas täuschend oder eben nicht. Wenn noch beurteilt werden muss, ob etwas geeignet ist, kann das juristischen Diskussionen Tür und Tor öffnen.
Bei Artikel 6 bitte ich Sie, der Minderheit Glarner und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Das heisst, [PAGE 2332] Buchstabe[NB]b, gemäss welchem Tabakprodukte keine Zutaten enthalten dürfen, die "ihre Toxizität um ein signifikantes Mass erhöhen", soll nicht noch mit den Buchstaben bbis und bter ergänzt werden, wonach auch Zutaten, die "das Abhängigkeitspotenzial erhöhen" oder "die Inhalation erleichtern", verboten werden. Hier, meinen wir, ist der Konsumfreiheit Erwachsener auch wieder Rechnung zu tragen.
Wir haben lange technische Diskussionen geführt. Es wurde beispielsweise auch gesagt, dass eine Brissago mit einem Halm zur besseren Inhalation hier dann verboten würde. Ich glaube, das ist letztlich nicht die Absicht des Gesetzgebers und würde wiederum einen unangemessenen Eingriff in die Konsumfreiheit bedeuten.
Dann bitten wir Sie, der Minderheit Prelicz-Huber nicht zu folgen. Es obliegt jedem Land selber, was es im Gesundheitsschutz zulassen will und was nicht. Wir dürfen hier, wenn wir schon im Inland Einschränkungen machen, sicher nicht auch noch die Exporteure von Tabakprodukten zusätzlich einschränken. Diese müssen sich an die Gesetzgebungen im entsprechenden Land halten. Es gilt hier, die Wettbewerbsfähigkeit entsprechend zu berücksichtigen.
Bei Artikel 7 bitte ich Sie wiederum, der Minderheit Glarner zu folgen. Die verbotenen Zutaten sollen vom Parlament im Anhang festgelegt werden und nicht vom Bundesrat. Immerhin geht es um ein Verbot. Da ist die Ebene des Parlamentes die höhere und sicher die richtige Stufe, wenn es sich um die verfassungsmässig eigentlich gesicherte Gewerbe- und Wirtschaftsfreiheit handelt, wenn es darum geht, diese aus gesundheitlicher Optik einzuschränken.
Zuletzt bitten wir Sie, die Minderheit Weichelt-Picard abzulehnen. Die durchaus verständliche Umweltschutzmassnahme gehört nicht in dieses Gesetz. Hier geht es um den Gesundheitsschutz, wir müssen auch etwas die Systematik berücksichtigen.