Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-12-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07
Wortprotokoll
Zu Artikel 8: Die Minderheit Prelicz-Huber beantragt, dass nur noch neutrale Einheitsverpackungen auf den Markt kommen dürfen. Dazu hat die Mehrheit die Meinung, dass das ein Beispiel für eine Bestimmung ist, mit der wir den ausgewogenen Weg verlassen und einen übermässigen Eingriff in die schlussendlich legale Vermarktung eines Produktes machen. Wie schon früher erwähnt: Es ist ein legales Produkt. Es ist auf dem Markt, und eine gewisse Unterscheidung in der Bekanntgabe der Marke und im Erscheinungsbild sollte möglich sein.
Deshalb bitten wir Sie im Namen der Mehrheit, den Minderheitsantrag Prelicz-Huber abzulehnen.
Was den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zum Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt anbelangt, ist das[NB]vielleicht so etwas wie ein Relikt aus alten Zeiten. Früher stand das ja noch relativ prominent auf den Packungen drauf, und ich mag mich auch selbst erinnern, dass man da wirklich verglichen und das Gefühl gehabt hat, dass es die "gesünderen", die "weniger schädlichen" und die "ganz schädlichen" Stoffe gab. Heute weiss man halt eben, dass das eigentlich gehupft wie gesprungen ist und einen falschen Eindruck vermittelt. Deshalb bittet Sie die Mehrheit, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas hier abzulehnen. [PAGE 2342]
Es ist ähnlich wie bei den Bezeichnungen "mild" oder "leicht", zu denen wir jetzt gerade kommen. Hier bitten wir Sie, auch den Minderheitsantrag Roduit abzulehnen. Die Mehrheit ist zwar der Meinung, dass "leicht" und "mild" - wie jetzt schon mehrfach ausgeführt - tatsächlich zu falschen Eindrücken führen kann, sodass man meinen könnte, es gäbe auch ganz wenig oder weniger schädliche Produkte, weshalb die Bezeichnungen "mild", "leicht" usw. nicht auf den Packungen stehen sollen. Hingegen ist die Mehrheit der Meinung, dass "natürlich" oder "ohne Zusatzstoffe" eine neutrale Erklärung sei. Das heisst, entweder hat es Zusatzstoffe oder nicht, entweder ist es "bio" oder nicht. Das ist kein Täuschungsmanöver, wenn das aufgeführt ist. Deshalb unterbreitet Ihnen die Mehrheit hier auch den entsprechenden Antrag.
Was die "täuschenden Hinweise" gemäss der Minderheit de Courten anbelangt, also dass täuschende Hinweise nur verboten sind, wenn sie krankheitsheilende oder -lindernde Wirkung versprechen, so ist es, glaube ich, auch schon gesagt worden: Es kann ja gar keine nicht täuschenden heilsversprechenden Aussagen auf Tabakprodukten geben. Deshalb ist dieser Minderheitsantrag aus Sicht der Mehrheit obsolet.
Dann haben wir im Bereich der Warnhinweise noch den Minderheitsantrag Aeschi Thomas. Er ist analog zum vorderen Block und auch schon zum Zweckartikel, das ist an sich auch schlüssig. Es ist faktisch wie ein Konzept, dass man hier versucht, an die Sensibilisierung und Selbstverantwortung zu appellieren. Es ist ein Appellieren an den Versuch, nicht übermässig zu konsumieren. Die Mehrheit ist der Meinung, dass man, wenn schon, im Sinn eines Gesundheitsschutzgesetzes auch einigermassen Klartext sprechen sollte. Im Übrigen sind auch die Meinungen der Fachleute bezüglich der Wirkung dieser Warnhinweise sehr geteilt. Da gibt es auch Untersuchungen, die aussagen, dass das nicht unbedingt dasjenige ist, was wirklich stark beachtet wird oder Leute vom Konsum abhält. Deshalb ist das vielleicht auch ein bisschen Wortklauberei. Wir empfehlen Ihnen, hier auch der Mehrheit zu folgen, ebenfalls bei Artikel 15, wo es um Gestaltungsdetails geht, die eigentlich so nicht nötig sind.
Wir bitten Sie, wie gesagt, alle Minderheitsanträge abzulehnen.