Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-12-08
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher sowie Kollege Glättli haben das Dilemma jetzt präzise aufgezeigt. Am Ende geht es selbstverständlich um eine Güterabwägung, die wir zwischen Datenschutz einerseits und der wohl unbestrittenen Vereinfachung sowohl für die Behörden wie auch für die Bürgerinnen und Bürger bei der systematischen Verwendung der AHV-Nummer andererseits auch machen mussten. Bezeichnend für dieses Dilemma sind auch die Stellungnahmen der Datenschützerinnen und Datenschützer. Kollege Glättli hat korrekterweise auf die Stellungnahme der kantonalen Datenschützerinnen und Datenschützer verwiesen. Allerdings hat er darauf verzichtet, auf die Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) zu verweisen, der eine gegenteilige, nämlich eine positive Haltung zu diesem Geschäft vertritt. In dieser Güterabwägung schliessen wir uns als sozialdemokratische Fraktion der Einschätzung des Edöb insofern an, als wir den Eindruck haben, dass mit dieser Vorlage die rote Linie nicht überschritten wird, dass die Bedürfnisse des Datenschutzes höher gewertet werden als die Effizienz und systematische Vereinfachung.
Wir bitten Sie, einen anderen Weg als die Rückweisung zu wählen. Wir schlagen Ihnen den Weg mit den zwei Minderheitsanträgen Barrile vor. Kollege Barrile, Sie wissen es, kann leider aus gesundheitlichen Gründen im Moment seine Minderheitsanträge nicht selber vertreten. Mit diesen zwei Minderheitsanträgen - ich verzichte darauf, dann noch detailliert dazu Stellung zu nehmen - möchten wir eine Einschränkung in Bezug auf die Frage machen, wer die AHV-Nummer in systematischer Weise benutzen kann. Unnötig scheint uns das z. B. im Bereich der privaten Versicherungen, für die es durchaus andere Lösungen geben kann.
Wir bitten Sie darüber hinaus, den Einzelantrag Romano zu unterstützen, der Ihnen ausgeteilt wurde. Es geht hier um eine Erweiterung, die der Ständerat bereits diskutiert hat. Es geht um die ebenfalls systematische Verwendung der AHV-Nummer in der Durchführung der Kontrollen bei den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen; Herr Romano wird Ihnen das noch erklären. Die entsprechenden Organe arbeiten bereits seit Längerem mit diesen Daten und Unterlagen und auch mit sensiblen Personendaten. Sie wissen bestens, wie sie das tun können. Der Zugang zur AHV-Nummer ermöglicht genau das, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher vorhin ausgeführt haben, nämlich die zweifelsfreie Identifikation der betreffenden Personen in einem Bereich, wo unter Umständen grosse Sanktionen verhängt werden. Das ist im Übrigen im Sinne beider Teile der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner.
Zusammengefasst: Die sozialdemokratische Fraktion bittet Sie, auf dieses Geschäft einzutreten, hat aber durchaus ein offenes Ohr für die Datenschutzbedenken. Sie ist der Meinung, dass genau das die Aufgabe des Parlamentes ist, und [PAGE 2347] beantragt Ihnen mit zwei Minderheitsanträgen Barrile die entsprechenden Massnahmen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie unseren Positionen hier folgen.