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Bircher Martina · Nationalrat · 2020-12-08

Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08

Wortprotokoll

Ich äussere mich auch noch zur Minderheit Barrile. Diese Minderheit möchte, dass die Zusatzversicherungen die AHV-Nummer nicht benutzen dürfen. Das macht absolut keinen Sinn, weil die Grundversicherung - dort haben wir ja das Obligatorium - die AHV-Nummer benutzen darf. Die Grundversicherung von der Zusatzversicherung zu trennen, ist absolut sinnlos. Sie müssen sich das in der Praxis vorstellen: Die meisten Leute haben die Zusatzversicherung bei der gleichen Krankenkasse wie die Grundversicherung. Das hätte dann zur Folge, dass diese Leute zwei verschiedene Krankenkassenkarten hätten, weil die Krankenkasse bei der Grundversicherung die AHV-Nummer benutzen darf, bei der Zusatzversicherung aber nicht. Bei der Abrechnung würde dann aber alles wieder auf einem Papier stehen. Diesen Minderheitsantrag erachtet die Kommissionsmehrheit als unnütz und als Verursacher von Mehraufwand. Sie bittet Sie daher, ihn abzulehnen.

Zum Einzelantrag Romano: Hier geht es um die Organe, welche die Einhaltung der GAV-Bedingungen kontrollieren. Die Kommission hat sich aus folgendem Grund dagegen entschieden, dass diese Organe die AHV-Nummer verwenden können sollen: Sie ist der Ansicht, dass das keinen Mehrwert bringt. Wir würden hier wirklich eine Ausnahme machen, weil das Gesetz vorsieht, dass nur Behörden die AHV-Nummer brauchen dürfen. Wenn private Akteure diese nun plötzlich benutzen dürften, würde das auf der einen Seite Bedürfnisse von weiteren Akteuren wecken. Dann hätten wir irgendwann einen Wildwuchs. Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass die Behörden - ich habe das im Eintretensvotum schon begründet - sehr eng mit der Zentralen Ausgleichsstelle zusammenarbeiten müssen. Sie müssen Risikoanalysen usw. durchführen, und sie sind verpflichtet, das System so aufzubauen, dass es der Datensicherheit entspricht. Heute besteht die Schnittstelle zu privaten Akteuren in dem Sinne nicht. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Verwendung der AHV-Nummer von diesen Organen in der Praxis doch nicht genutzt würde. Denn der finanzielle Aufwand für diese privaten Akteure wäre hier viel zu hoch, er würde in keinem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.