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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-12-08

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08

Wortprotokoll

Wir haben bereits mehrmals über Sozialversicherungsabkommen abgestimmt, und die SVP-Fraktion hat Ihnen jeweils Nichteintreten beantragt. Auch bei diesem Sozialversicherungsabkommen beantragen wir Ihnen Nichteintreten.

Wo liegt die Problematik? Wir haben heute in der Schweiz Sozialversicherungssysteme, die nicht ausfinanziert sind, die Jahr für Jahr Defizite schreiben. Wenn wir jetzt gleichzeitig auch noch Renten ins Ausland überweisen, wo zudem die Lebenskosten viel tiefer sind, dann profitieren nicht nur jene Leute, die dort Rentenempfänger sind. Die Leute profitieren erstens von einer verglichen mit den Lebenskosten viel höheren Rente, weil die Rente eigentlich an den Schweizer Lebenskosten ausgerichtet ist. Zweitens profitieren diese Rentner, die dort eine Schweizer Rente empfangen, auch davon, dass ihre Rente, die sie heute erhalten, eben nicht ausfinanziert ist. Das heisst, Schweizerinnen und Schweizer müssen die Rente, die heute schon ausbezahlt wird, in Zukunft abbezahlen. Heute werden also Schulden generiert, die die nächste Generation bezahlen muss. Das ist nicht korrekt. Wenn schon, müsste man erstens die Renten an das Lebensniveau anpassen und entsprechend senken. Zweitens müsste eine entsprechend voll ausfinanzierte Rente, die eben nicht heute auf Kosten der zukünftigen Generationen ausbezahlt wird, geleistet werden.

Sie sehen das Missverhältnis bei diesem Abkommen. Es leben lediglich 815 Schweizer in Bosnien und Herzegowina, gleichzeitig leben 29[NB]000 Personen aus Bosnien und Herzegowina in der Schweiz. Sie sehen, es gibt hier ein krasses Missverhältnis. Es scheint also viel attraktiver zu sein, hier in der Schweiz Geld zu verdienen und in die AHV einzubezahlen und sich, wenn man älter ist, wenn man in den Ruhestand geht, in Bosnien und Herzegowina niederzulassen. Dort profitiert man eben, verglichen mit den Lebenskosten, von einer viel höheren Rente. Das andere kommt eigentlich nicht vor, d. h., dass jemand während des Arbeitslebens in Bosnien und Herzegowina arbeitet und sich dann in der Schweiz niederlässt und von einer Rente aus Bosnien und Herzegowina profitiert. Diesen Fall gibt es eigentlich nicht. Der Finanztransfer aufgrund dieses Abkommens ist also sehr einseitig. Die Schweizerinnen und Schweizer bezahlen, jene Leute in Bosnien und Herzegowina profitieren.