Mäder Jörg · Nationalrat · 2020-12-08
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Cannabis ist eine Substanz mit vielen Aspekten und einer reich befrachteten Geschichte. Von daher ist es von zentraler Bedeutung, sich in Diskussionen jeweils genau bewusst zu sein, über welchen Aspekt man sich gerade unterhält. Dies gilt auch für diese Debatte, insbesondere wenn man bedenkt, dass wir über eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes reden, es aber gerade nicht um Cannabis als Rausch- oder Betäubungsmittel geht. Es geht vielmehr um die Anwendung als Arzneimittel.
Dass Cannabis in bestimmten Situationen erfolgreich als Arzneimittel eingesetzt werden kann, ist seit Längerem bekannt und wird in der Schweiz auch so gemacht. Im Fokus stehen Behandlungen von chronischen Schmerzen, Übelkeit bei Chemotherapien und Spasmen bei multipler Sklerose. Damit dieser Einsatz sauber und korrekt erfolgt, muss natürlich der rechtliche Rahmen stimmen. Die entsprechenden Bestimmungen würde man im Heilmittelgesetz erwarten, und dort sind sie auch bereits gegeben. Wo liegt also das Problem respektive die Ursache dieser Debatte heute?
Das Problem ist, dass Cannabis aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes in keiner Art und Form in den Verkehr gebracht werden kann, also auch nicht als Heilmittel. Seit 1975 kann aber das BAG in Ausnahmefällen eine beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln bewilligen, und das ist genau der Zustand, in dem wir uns heute befinden. Die Anzahl der Gesuche, die an das BAG gerichtet werden - momentan über 3000 pro Jahr -, zeigt aber klar auf, dass das Verfahren bezüglich einzelner Ausnahmen nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Zudem ist dieses Prozedere teuer und zeitintensiv, entsprechend weichen einige auch auf illegale Produkte aus, was der Qualität der Behandlung sicherlich nicht zuträglich ist.
Was will nun die aktuelle Gesetzesänderung? Sie will das Betäubungsmittelgesetz so anpassen, dass Cannabisprodukte, sofern sie als Arzneimittel verwendet werden, entsprechend in Verkehr gebracht werden können; das betrifft also Anbau, Produktion, Handel usw. Damit wäre ein ähnlicher Umgang wie beispielsweise mit Morphin möglich. Auch das ist ein Suchtmittel, das aber im richtigen Kontext als Arzneimittel erfolgreich eingesetzt wird. Artikel 8 Absätze 6 und 7 regeln insbesondere, dass es für den Anbau zwar eine Ausnahmebewilligung des BAG braucht, für die Einfuhr und das Inverkehrbringen hingegen eine Bewilligung von Swissmedic ausreichend ist.
Artikel 8b regelt die Datenerhebung, die besonders wichtig ist, da die Erkenntnisgewinnung noch nicht abgeschlossen ist. Die Artikel 18f und 18g regeln die wissenschaftliche Begleitung, wobei keine schützenswerten Daten der Patienten erhoben werden. In Artikel 18g Absatz 3 Buchstabe a hat die Kommission ergänzt, dass auch Daten bezüglich Nebenwirkungen erfasst werden sollen. Grundsätzlich wäre diese Ergänzung unnötig. Mit der expliziten Nennung soll aber klar festgehalten werden, dass aufgrund der vielfältigen Wirkung von Cannabis mit grosser Vorsicht vorgegangen werden soll. Es ist nach wie vor auch ein Suchtmittel.
Die Frage der Vergütung wird in dieser Vorlage nicht geregelt. Dazu besteht ein laufender Prüfungsauftrag.
In der Grundhaltung hat die Kommission die Strategie des Bundesrates, wonach man die Sonderstellung von Cannabis so weit als möglich abbauen sollte, gestützt. Dem entgegenstehende Anträge, beispielsweise zum Anbau für den Eigengebrauch oder zur Einschränkung bei der Verabreichung, wurden entsprechend mehrheitlich abgelehnt. Für andere Medikamente gibt es keinerlei Regelungen dieser Art, entsprechend soll es auch keine für Arzneimittel auf der Basis von Cannabis geben.
Zum Schluss möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die UNO letzte Woche, auf Antrag der WHO, Cannabis neu eingestuft hat. Es ist zwar immer noch als Suchtmittel eingeteilt, aber nicht mehr in der höchsten Stufe, der Stufe 4 - zusammen beispielsweise mit Heroin -, sondern neu in der tiefsten Stufe, der Stufe 1. Ich glaube, das zeigt auf, dass Cannabis heute differenzierter angeschaut wird als noch vor einigen Jahren.