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Herzog Verena · Nationalrat · 2020-12-08

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08

Wortprotokoll

Wie angesagt: Ich werde für die Fraktion und auch gleich zu den Minderheiten sprechen.

Die SVP-Fraktion stellt sich grundsätzlich nicht gegen diese Gesetzesrevision des Betäubungsmittelgesetzes. Medikamente aus Cannabisextrakten sollen künftig unter fachkundiger ärztlicher Kontrolle an Patienten abgegeben werden können, ohne zuerst mühsam eine Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit einholen zu müssen. Weniger Bürokratie ist immer gut, sofern die Patientensicherheit gewährleistet bleibt. Der erleichterte Zugang zu Cannabis als Arzneimittel zum Wohl der Patientinnen und Patienten soll jedoch wissenschaftlich begleitet werden, und im Zuge dessen sollen die wissenschaftlichen Evidenznachweise verbessert werden. Denn bis jetzt fehlen wissenschaftlich evidente Studien, welche die Wirksamkeit dieser Medikamente aus Cannabisextrakten bestätigen. Einzelfall- und Selbsterfahrungsberichte sowie klinische Studien an zu kleinen Patientengruppen mit Cannabiskonsum im Sinne einer medizinischen Anwendung existieren zwar. Diese genügen jedoch nicht, um schlüssige Beweise für die Wirkung von Cannabis gegen ein bestimmtes Leiden zu erbringen. Auch von der Verwaltung wurde in der Kommissionssitzung bestätigt, dass die Datenlage hinsichtlich der WZW-Kriterien, d. h. der Kriterien betreffend Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, gegenwärtig noch recht dünn sei. Deshalb kann auch die Vergütung von Cannabis als Arzneimittel aus der Grundversicherung vorläufig kein Thema sein.

Auch die weltweiten Standard-Anforderungen für die Zulassung eines Präparats als Medikament sind aus guten Gründen sehr hoch. Das individuelle Verspeisen und Rauchen von Cannabisbestandteilen erfüllt diese Anforderungen jedoch sowieso nicht, im Gegenteil: Rauchen von Cannabis ist mindestens so schädlich für die Gesundheit wie Rauchen von Tabak, da meistens ohne Filter gekifft wird. Die Risiken und Nebenwirkungen von gerauchten Pflanzenteilen - mit oder ohne Tabak und unabhängig vom hohen oder tiefen THC-Gehalt - sind nicht zu unterschätzen, denn der Rauch enthält Hunderte von teilweise krebserregenden, giftigen und unbekannten Substanzen. Die Folgen sind Lungenschäden und ein erhöhtes Krebsrisiko sowie oft auch psychische Nebenwirkungen.

Deshalb ersuchen wir Sie, bei Artikel 11 Absatz 1ter der Minderheit Herzog Verena und damit der Erweiterung, wonach Cannabis-Arzneimittel nicht zum Rauchen abgegeben oder verordnet werden sollen, zuzustimmen. Es wäre ja wirklich paradox, wenn das gleiche Parlament, das im Tabakproduktegesetz Verschärfungen anstrebt, auf der Gegenseite das Rauchen von Cannabis zu medizinischen Zwecken befürwortet, obwohl sehr gute alternative Verabreichungsformen vorhanden sind. So existieren zum Beispiel auch medizinische Verdampfer, die in vielen Ländern bereits im Einsatz sind.

Zum Schutze der Patienten bitten wir Sie auch, dem Antrag der Minderheit Herzog Verena zu Artikel 18bis zuzustimmen. Um Missverständnissen und unnötigem Ärger vorzubeugen, sollen Patientinnen und Patienten beim Mitführen von Cannabis-Arzneimitteln das entsprechende Rezept mit sich tragen, um dieses im Rahmen einer behördlichen Kontrolle vorweisen zu können.

Den Minderheitsantrag Porchet und damit die Ergänzung bei Artikel 8 Absatz 9, die den Eigenanbau von Cannabis ermöglichen will, bitten wir Sie dringend aus folgenden zwei Hauptgründen abzulehnen:

1.[NB]Wir wollen ja Cannabis als Arzneimittel erlauben. Damit dieses heilmittelkonform ist, müssen jedoch gewisse Qualitätsvorgaben und Standards zwingend eingehalten werden, die beim Eigenanbau gar nicht kontrollierbar sind.

2.[NB]Dem Missbrauch würde mit dieser neuen Bestimmung Tür und Tor geöffnet. Wie das auch Erfahrungen aus Kanada zeigen, weiss man, dass mit der Möglichkeit des Eigenanbaus der Unterschied zwischen der medizinischen Anwendung von Cannabis und dem Gebrauch von Cannabis zu Genusszwecken aufgehoben wird, weil man das gar nicht mehr kontrollieren kann.

Um die Gesetzesrevision nicht zu gefährden, muss deshalb der Antrag der Minderheit Porchet dringend abgelehnt werden.