Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-12-08
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und damit für eine Vereinfachung der Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln zu medizinischen Zwecken. Das Verfahren bei den 12 155 Ausnahmebewilligungen, die das BAG von 2012 bis 2018 erteilt hat, ist für alle Beteiligten aufwendig und überholt. Ein grosser Teil der Personen, die sich für eine Ausnahmebewilligung qualifizieren würden, verwendet trotz der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen illegal bezogenes Cannabis vom Schwarzmarkt für die Selbstmedikation und macht sich damit strafbar - das kann doch nicht sein! Der Aufwand ist riesig, die monatlichen Kosten sind hoch, und die Möglichkeiten für die Medikation sind beschränkt.
Die grüne Fraktion forderte bereits 1997, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen bzw. zu ändern, damit Cannabisprodukte aus der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen werden können. Sie forderte auch, eine umfassende Regulierung von Cannabis auszuarbeiten. Nach 23 Jahren sind wir heute wenigstens einen Schritt weiter.
Es geht wirklich nicht an, dass wir Personen, die keine Schmerzen haben wollen, in die Illegalität drängen. THC wird heute eingenommen, um Spasmen und Muskelkrämpfe zu behandeln und um Schmerzen und Migräne zu lindern. Es wird eingenommen bei Übelkeit während Chemotherapien, bei Parkinson, Glaukomen und einigen Krankheiten mehr.
Der Cannabiseinsatz für medizinische Zwecke ist nicht neu. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts war Hanf ein Thema in Europa. Damals wurde es für die Behandlung von Rheuma, Migräne, Starrkrampf, Cholera usw. eingesetzt. Es gab zwischen 1880 und 1900 verschiedene industriell hergestellte Mittel auf dem Markt.
Erst 1975 wurde Cannabis zu einem verbotenen Betäubungsmittel. Im Gegensatz dazu dürfen Kokain, Fentanyl, Methadon und Morphin bereits heute kontrolliert abgegeben werden. Vorher war das "Hanfpfiffeli" vor allem bei den Bäuerinnen zur Entspannung - statt eines teuren Glases Wein - bekannt. Das "Appenzellerpfiffeli" zeugt noch davon.
Den Antrag der Minderheit Herzog Verena lehnt die grüne Fraktion ab. Wir wollen keinen Widerspruch zum geltenden Heilmittelrecht. Es gilt die ärztliche Therapiefreiheit, und dazu gehört auch die Darreichungsform. Wir wollen nicht diejenigen Leute, die durch das Rauchen von Cannabis die schnellste und erfolgreichste Linderung ihrer Probleme erhalten, weiter in der Illegalität belassen. Inhalation ist die beste Einnahmeform bei Epilepsie, Spasmen und multipler Sklerose, da die Bioverfügbarkeit sehr hoch ist und der gewünschte Effekt schnell eintritt.
Nun noch zu einer Erwartung an den Bundesrat: Die grüne Fraktion erwartet vom Bundesrat, dass schnellstmöglich eine Lösung für die Finanzierung der medizinischen Cannabisbehandlungen gefunden wird, sei dies über die obligatorische Krankenversicherung oder über eine andere Finanzierungsmöglichkeit. Dies wurde in der Vernehmlassung auch von der GDK und vielen Kantonen gefordert. Müssen die Leute weiterhin 300 Franken und mehr für ihre Behandlung pro Monat bezahlen, werden viele weiterhin illegal Cannabis beziehen, dies trotz der Risiken wegen der fehlenden Produkte- und Konsumentensicherheit. Vielleicht kann uns der Bundesrat bezüglich des Stands der Dinge in Sachen Finanzierung noch etwas sagen - besten Dank.
Den Antrag der Minderheit Porchet unterstützt die grüne Fraktion. Mit der Annahme dieses Antrages kann Cannabis kontrolliert für den Eigengebrauch und für medizinische Zwecke angebaut werden, was wesentlich günstiger ist, zumal die Patientinnen und Patienten die Wirkung ihrer Pflanzen gegen ihre Krankheitssymptome am besten kennen.