Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-08
Wortprotokoll
Ich war jetzt tatsächlich ein bisschen überrascht, was man alles in die Motion Borloz, die der Nationalrat ja angenommen hat, hineingelesen hat. Der Motionstext lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung klärende Bestimmungen über die Haftung beim Gütertransport auf der Schiene vorzulegen." Hier schon zu sagen, man wähle deswegen eine [PAGE 1264] Insellösung und gefährde Arbeitsplätze, ist jetzt doch etwas viel hineingelesen, ausser man sagt, man wolle am heutigen Zustand unbedingt nichts ändern.
Ich denke, wenn man die Haftungsregeln beim Gütertransport heute anschaut, sieht man, dass diese aus einer Zeit stammen, als die Bahnunternehmen halt einfach noch die integrale Verantwortung für das Schienennetz und die Güterzüge hatten und gleichzeitig auch noch selber Eigentümer der Güterzüge waren. Unser Haftungsrecht stammt aus dieser Zeit. Das ist wirklich nicht mehr heutige Realität. Das ist veraltet. Man soll diese Haftungsbestimmungen anschauen und klären.
Das, was Herr Nationalrat Borloz in seiner Motion verlangt, ist, glaube ich, schwierig zu bestreiten. Deshalb gibt es seither die Gefährdungshaftung, also eine verschuldensunabhängige Haftung. Diese ist per se auch nicht falsch. Es geht aber jetzt um die Frage der fehlenden Regelung zur angemessenen Verteilung der Risiken. Es geht nicht darum, ob jemand haftet oder nicht haftet. Es geht vielmehr um die Verteilung der Risiken angesichts dessen, dass wir heute nicht mehr eine Situation haben, wo das Bahnunternehmen die integrale Verantwortung hat und auch noch die Eigentümerin der Güterwagen ist.
Historisch waren die Regelungen des Eisenbahnhaftpflichtrechts, wonach alle Verantwortung in einer Hand lag, sicher richtig. Man erlaubte dem Eisenbahnunternehmen eine risikobehaftete Tätigkeit. Diese war aber allein schon deshalb risikobehaftet, weil die Eisenbahn fuhr. Es war das Risiko, dass sich Wagen auf einer Schiene bewegen. Im Gegenzug musste das Unternehmen aber diese verschuldensunabhängige Haftung für die Schäden übernehmen.
Wie Sie heute Morgen gesehen haben - Sie haben Geld für die Infrastrukturbetreiberinnen gesprochen - und wie Herr Ständerat Français jetzt gerade gesagt hat, unterscheidet das Recht heute zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturbetreiberinnen und den Wagenhaltern. Das sind heute rechtlich gesehen drei unterschiedliche Entitäten, und das Recht teilt eben auch die Verantwortung dieser drei Einheiten für einen reibungslosen Eisenbahnverkehr: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind für die Sicherheit der Personen- und Güterzüge verantwortlich, die Infrastrukturbetreiberinnen für die Sicherheit des Schienennetzes - eben dafür haben Sie heute Morgen Mittel gesprochen - und die Wagenhalter für die Sicherheit des Wagens. Das ist die heutige rechtliche Unterscheidung, und das ist eben nicht mehr die gleiche wie früher. Deshalb kam ja die Motion: um die Bestimmungen in der Haftungsfrage zu klären. Die Aufteilung ist übrigens beim Schienengüterverkehr besonders ausgeprägt. Die Regressregeln sollten jetzt diese Verteilung der Verantwortlichkeiten abbilden, und deshalb sollten sie geklärt und überarbeitet werden.
Nun, ich habe Ihnen zugehört - Ihre Kommission möchte lieber ein Postulat. Ich habe allerdings unterschiedliche Rückmeldungen gehört, warum man das Postulat möchte. Es gibt noch Fragen. Wenn ich jetzt noch einmal den Motionstext von Herr Borloz lese: Er hat nicht geschrieben, wie die Haftung aufgeteilt werden muss, er hat nur geschrieben, man soll sie der heutigen rechtlichen Ausgangslage entsprechend anpassen und eben diese Bestimmung klären. Er hat also nicht gesagt, wie man das machen soll, sondern nur, dass man diese Klärung angesichts der heutigen Ausgangslage, die eigentlich von niemandem von Ihnen bestritten worden ist, vornehmen soll.
Ich habe aber auch Stimmen gehört, die statt der Motion das Postulat wollen, weil sie ganz offensichtlich diese Haftungsklärung oder die Verteilung der Haftung nicht wollen. Damit würde eigentlich einfach die Aussage gemacht, dass die Allgemeinheit die Kosten tragen soll, obwohl rechtlich gesehen die Verantwortlichkeiten heute aufgeteilt sind. Das kann man schon so sehen: Die Allgemeinheit soll alle diese Kosten tragen müssen. Dann ist aber das Postulat nicht ganz so formuliert, wie man das meint. Dann sollte man nicht sagen, man mache zuerst eine Gesamtschau, sondern dann sollte man sagen, man wolle, dass die Allgemeinheit das bezahlt, man wolle nicht, dass die Wagenhalter oder die Industrie, die dieses Gefahrgut transportieren, beteiligt sind und dass die Bahn Regress nehmen kann. Wie gesagt, ist das Postulat aber eigentlich nicht so formuliert.
Ich gehe davon aus, dass Sie das Postulat annehmen werden. Der Bundesrat wird den Bericht machen. Die Überlegungen sind eigentlich bereits gemacht, sonst hätte der Bundesrat die Motion nicht zur Annahme empfohlen. Die Überlegungen sind also gemacht, wir werden diesen Postulatsbericht bringen. Ich glaube, dann werden Sie nicht darum herumkommen zu sagen, ob Sie bereit und auch der Meinung sind, dass die heutige Situation, die eben nicht mehr vergleichbar ist mit der früheren, auch bei der Haftung entsprechend abgebildet werden soll. Dann werden Sie nicht darum herumkommen, dass diejenigen, die hier an diesen Risiken beteiligt sind, auch ihren Anteil an der Verantwortung und damit der Haftung übernehmen müssen.
Etwas möchte ich noch sagen: Die Aussage, dass, wenn Sie in die Richtung der Motion Borloz gehen, dies automatisch dazu führen wird, dass das Gefahrgut auf der Strasse transportiert wird, ist falsch, denn das betroffene Gefahrgut darf nur in Kleinmengen auf der Strasse befördert werden. Das wird also so bleiben, anders ist es wegen der Beschränkung auf der Strasse gar nicht möglich. Das will auch niemand.
Noch einmal: Durch die Motion Borloz werden nicht mehr Kosten entstehen. Keinen Franken mehr kostet das. Die Frage ist nur, wer bezahlt. Bezahlt es die Allgemeinheit, oder bezahlen es diejenigen, die eben auch Urheber der Risiken sind, verteilt auf die verschiedenen Akteure, die am Schienengüterverkehr beteiligt sind?
In diesem Sinne bleibe ich dabei: Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.
Wenn Sie die Motion und das Postulat gleichzeitig annehmen, dann machen wir den Bericht. Aber es gibt hier aus meiner Sicht keine Diskrepanz, sondern es gibt eigentlich mehr eine zeitliche Dimension, nämlich, dass wir diese Aufgabe anpacken und dass wir diese Klärung vornehmen sollten, bevor etwas passiert. Ich kann Ihnen versichern: Wenn klärende Bestimmungen vorliegen, dann wird der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten anschauen; er wird sie abwägen. Er unterbreitet seine Vorschläge dann entweder im Postulatsbericht oder im Rahmen der Motion.
Wenn Sie heute die Motion ablehnen, gehe ich nicht davon aus, dass Sie damit das Problem losgeworden sind. Das Problem bleibt Ihnen erhalten, und wir werden uns auf jeden Fall nochmals damit auseinandersetzen müssen.
[VS]