Maissen Theo · Ständerat · 2002-10-02
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Wenn man diese ganze Vorlage durchsieht, merkt man, dass es darin einige symptomatische Elemente gibt. Ein solches Element, für das ich selbstverständlich Verständnis habe, ist die Frage der Agglomerationen, der Städte. Sie spielt im NFA eine neue, eine andere Rolle als bisher, vorab beim Lastenausgleich mit der Einführung des Ausgleiches bezüglich der soziodemographischen Situation.
Wir sehen zudem, dass nun zusätzlich die Probleme der Agglomerationen bezüglich des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt werden sollen. Auch dafür habe ich grundsätzlich Verständnis. Wenn man aber nun schaut, was sonst in dieser Vorlage enthalten ist, dann kann man erkennen, dass hier eben nicht nur Neues gegeben, sondern dass Bestehendes an anderen Orten weggenommen wird, ohne dass das entsprechend kompensiert wird.
In der Botschaft ist zu Absatz 3 Litera f, zu der ich jetzt spreche, zu lesen, dass die Beiträge an die Kantone mit Alpenstrassen, die dem internationalen Verkehr dienen, die älteste Subvention seien, die es gebe, und dass man darauf verzichten könne. Das Alter einer Subvention kann ja nicht allein Grund dafür sein, dass sie abgeschafft werden muss. Die Kantone im Alpenraum sind offensichtlich mit dieser Abschaffung einverstanden, weil die Bedeutung dieser Beiträge nicht mehr besonders gross ist.
Wenn man eine Situation neu beurteilt und sagt, die entsprechende Regelung sei überholt, so sollte man berücksichtigen, dass es auf der anderen Seite auch neue Situationen gibt. Ich meine damit die ganze Frage der Nationalstrassen. Sie haben gemäss Entwurf des Bundesrates die Bestimmung - ohne Beiträge an die Alpenstrassen -, dass es Beiträge an die Kantone ohne Nationalstrassen geben soll. Nun ist das eine Grundlage für einen Beitrag, die irgendwie nicht befriedigt. Denn es ist nicht unbedingt ein Kriterium für die Benachteiligung eines Kantons, wenn er keine Nationalstrasse hat; es ist vielmehr auch von Bedeutung, wie weit die Gebiete in einem Kanton von einer Nationalstrasse entfernt sind und wie stark sie von dieser Erschliessung profitieren. In Bezug auf die konkreten Auswirkungen dieser Bestimmung in der vorgeschlagenen Form muss ich erkennen, dass die Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden gemeint sein müssen, denn diese haben meines Wissens keine Nationalstrassen; gleichzeitig sind diese Kantone aber von der Grösse und vom verkehrspolitischen Umfeld her gar nicht so schlecht gestellt und haben auf relativ kurze Distanz Anschluss an Nationalstrassen.
Das ist z. B. im Kanton Graubünden völlig anders. Da haben wir Gebiete, die weit weg von der einzigen Nationalstrasse sind, welche als Alpentransitroute durch den Kanton führt. Damit ist die Benachteiligung für diese Teilräume mindestens so gross wie eben für einen Kanton, der überhaupt keine Nationalstrasse hat. Man könnte sich ja vorstellen, dass es, im Grunde genommen, Teile des Kantons Graubünden ohne Nationalstrassen gibt, die an sich durchaus die Grösse eines Kantons hätten, sowohl von der Fläche wie auch von der Bevölkerungszahl her. Darum meine ich, dass man dies hier eben als Kompensation zum Wegfall der Beiträge an die Alpenstrassen berücksichtigen sollte. Es ist nun mal eine Tatsache, dass es grossräumige Kantone gibt, die bezüglich ihrer Erschliessung über das Nationalstrassennetz wesentliche Teilräume bzw. Regionen haben, die mindestens so stark benachteiligt sind wie einzelne Kantone ohne Nationalstrassen. In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag - als Kompensation zum Wegfall der Beiträge an die Alpenstrassen - zuzustimmen, um damit zu berücksichtigen, dass wir tatsächlich verkehrspolitisch und verkehrsstrukturell neue Verkehrssituationen haben.