Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2020-12-08
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08
Wortprotokoll
Fluggäste, die sich schwierig verhalten, sind ein zunehmendes Problem für die internationale Luftfahrt. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Fälle von unbotmässigem und störendem Verhalten von Fluggästen markant erhöht. Diese Leute missachten die Verhaltensregeln an Bord und die Anweisungen der Besatzung. Wurden 2010 beim BAZL noch 375 Fälle angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200. Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist das am 4.[NB]April 2014 in Montreal angenommene Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen, das Abkommen von Tokio.
Abgesehen von der Einführung der zusätzlichen obligatorischen Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates beinhalten die wesentlichen, kraft des Protokolls am Abkommen von Tokio vorgenommenen Änderungen eine Aufzählung der Handlungen, die strafrechtlich verfolgt werden, sowie eine Präzisierung des Status der begleitenden Sicherheitsbeamten. Die Ratifizierung des Protokolls durch die Schweiz erfordert eine Änderung der schweizerischen Gesetzgebung, welche die neu eingeführte Gerichtsbarkeit der Landestaaten abdeckt. Das Spektrum der verwerflichen Handlungen reicht von Angriffen auf Besatzungsmitglieder und Fluggäste über Raufereien zwischen angetrunkenen Passagieren, sexuelle Belästigungen und Übergriffe, Missachtung des Rauchverbots und Weigerung, auf alkoholische Getränke zu verzichten, bis hin zur unerlaubten Nutzung elektronischer Geräte und sonstigem ungebührlichem und flegelhaftem Benehmen. Diese Vorfälle können die Sicherheit des Flugzeugs unmittelbar gefährden. Auch mussten bereits ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden. Obwohl die Identität dieser Passagiere bekannt ist und klare Beweise vorliegen, können solche Personen oft nicht [PAGE 1253] gerichtlich belangt werden, sei es wegen fehlender gerichtlicher Befugnisse insbesondere des Staates, in dem das Luftfahrzeug gelandet ist, sei es mangels Anzeigen oder mangels Zeugenaussagen.
Mit der Genehmigung des Protokolls wird das Instrumentarium zur Verfolgung von unbotmässigen Handlungen verstärkt. Das heisst, die Verbesserung der Flugsicherheit wird erreicht, es wird ein sicherer Flugbetrieb ermöglicht. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber Personen vor, die aufgrund ihres renitenten Verhaltens abgesetzt wurden.
Die KVF unseres Rates hat die Vorlage am 2. November vorberaten und beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage ebenfalls einstimmig gutgeheissen.