Sauter Regine · Nationalrat · 2020-12-08
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang und in welchen Medien Werbung für Tabakprodukte zulässig sein soll oder nicht.
Werbung, das liegt in der Natur ihrer Sache, dient dazu, auf ein Produkt aufmerksam zu machen und potenzielle Kundinnen und Kunden oder Konsumentinnen und Konsumenten zu dessen Kauf anzuregen. Sei dies eine Schokolade, ein Hamburger oder eben Zigaretten - all dies sind legal produzierte Produkte, die legal in den Verkauf gebracht und legal konsumiert werden können. Es muss somit auch möglich sein, diese Produkte zu bewerben.
Zumindest von mündigen Personen, mithin Erwachsenen, ist zu erwarten, dass sie eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie ein solchermassen beworbenes Produkt kaufen und konsumieren möchten. Es steht einem auch frei, trotz Werbung etwas nicht zu kaufen - das möchte ich in Richtung der Ratslinken sagen. Natürlich erfordert dies manchmal ein gewisses Mass an Disziplin, das sei nicht bestritten. Das gilt im Übrigen aber für viele Produkte. Ich nehme jetzt mal nicht an, dass Sie alles kaufen, das Sie beworben sehen. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine entsprechende Urteilsfähigkeit hingegen nicht vorauszusetzen. Wir sind uns denn auch einig, dass sie keinen Zugang zu Raucherwaren haben sollen und auch nicht Ziel entsprechender Werbemassnahmen sein sollen.
Aus diesem Grund nun aber Werbung für Tabakwaren gänzlich zu verbieten, heisst, das Kind mit dem Bade auszuschütten - und das wäre die Folge, wenn wir der Version des Ständerates und, noch viel mehr, wenn wir den verschiedenen Anträgen von linker Seite folgen würden.
Konkret hat der Ständerat z. B. Werbung im Internet verboten. Die Einschränkung, dass es sich dabei um Seiten handeln müsse, die von Kindern eingesehen werden können, ist dabei irrelevant, da dies ja praktisch alle Seiten sind, sofern es sich nicht um einen verbotenen Inhalt handelt. Zusammen mit den bereits bestehenden Verboten der Werbung und Verkaufsförderung in Radio und Fernsehen, dem Verbot von Plakatwerbung auf öffentlichem und, je nach Kanton, auch privatem Grund und weiteren umfassenden Einschränkungen in vielen Kantonen bedeutet dies, dass Werbung und Verkaufsförderung für Tabakprodukte, aber auch alternative Produkte praktisch umfassend untersagt werden soll.
Nebenbei noch dies: Die Schaltung des Inserats, das Frau Wasserfallen vorhin gezeigt hat, führt bei der betreffenden Zeitung auch zu Einnahmen. Es ist deshalb komisch, dass man auf der einen Seite diesen Zeitungen Einnahmen verwehren will, während man auf der anderen Seite wieder mit grosszügigen Medienförderungsprogrammen ans Werk gehen will. Dahinter kann ich keine Logik erkennen.
Ein Gutachten eines Zürcher Anwaltsbüros, das uns vorliegt, kommt zum Schluss, dass ein derart weitreichendes Werbe- und Vermarktungsverbot einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt. Dies gelte insbesondere für die nicht vorgenommene Differenzierung für die Alternativprodukte, soweit diese erheblich weniger gesundheitsschädlich sind.
Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg gangbar, zielt er doch ausreichend differenziert auf Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet. Wir werden entsprechend mehrheitlich der bundesrätlichen Linie folgen und die Version des Ständerates respektive weitergehende Einschränkungen ablehnen.
Lassen Sie mich noch zu einzelnen Bestimmungen etwas ausführen: Bei Artikel 18 Absatz 1 wird unsere Fraktion mehrheitlich die Minderheit II (Glarner) unterstützen. Die Version des Ständerates versucht, sämtliche Fälle zu regeln, in denen Jugendliche allenfalls mit Werbung in Kontakt kommen könnten. Das ist schlicht unrealistisch bzw. hiesse letztlich, dass man in Zeitungen wie der "NZZ" oder dem "Tages-Anzeiger", die auch einmal einem Kind in die Hände kommen könnten, einfach keine Werbung für Tabakprodukte oder eben auch alternative Produkte machen könnte. Da der [PAGE 2363] Ständerat in Artikel 18 Absatz 1bis die Werbung in Zeitungen sowie im Internet ganz verbieten will, ist diese Unterscheidung zudem auch irrelevant.
Zum Antrag meiner Minderheit betreffend das Sponsoring in Artikel 18b habe ich bereits gesprochen. Ich bitte Sie, diesen zu unterstützen.
Zusammenfassend wird unsere Fraktion in diesem Block mehrheitlich der Version des Bundesrates folgen. Wir bitten Sie, Gleiches zu tun.