Engler Stefan · Ständerat · 2020-12-08
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08
Wortprotokoll
Auch zu dieser Motion beantragt Ihre vorberatende Kommission ohne Gegenstimme, sie abzulehnen. Was sind die Überlegungen der Kommission?
Die Motion verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile durch Flughafenhalter und gegebenenfalls deren Auftragsbearbeiter geschaffen werden. Die Motion wurde wie folgt begründet: "Die Flughäfen müssen verschiedene Daten bearbeiten, um die Sicherheit der Passagiere, des Luftfahrtpersonals, des Betriebs und der Infrastruktur zu gewährleisten und den Zutritt zum sicherheitskontrollierten Bereich zu überwachen, Vorfälle und Unfälle zu untersuchen und Verstösse des Flugpersonals gegen das Betriebsreglement zu erfassen oder Passagierprozesse wie Check-in, Übertritt in den luftseitigen Bereich und Boarding abzuwickeln." Bei all diesen Tätigkeiten und Aufgaben würden die gesetzlichen Grundlagen fehlen, um sie so abzuwickeln, wie sie die Betreiber der Flughäfen abwickeln möchten. Entsprechend wird die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Datenschutzgesetz verlangt. Die neuen Bestimmungen müssten die Bearbeitung und die Bekanntgabe von besonders schützenswerten Daten und Persönlichkeitsprofilen ermöglichen - so die Forderung in der Motion der SPK-N.
Nun ist aber diese Forderung und damit diese Motion teilweise bereits überholt, weil das Parlament parallel dazu das Datenschutzgesetz überarbeitet hat. Das Parlament hat das revidierte Datenschutzgesetz am 25. September 2020 verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 14.[NB]Januar[NB]nächsten Jahres. Das Anliegen, das mit der Motion der SPK-N vorgetragen wird, wurde mit der Behandlung des Datenschutzgesetzes insoweit berücksichtigt, als man die entsprechenden Anliegen geprüft hat.
Die Kommission kommt wie der Bundesrat zum Schluss, dass die sicherheitsrelevanten Aufgaben in der Verantwortung der Flughafenhalter lägen und dass zu diesen insbesondere die Sicherheit des Betriebs, der Infrastruktur sowie des Flughafenpersonals und der Passagiere zu zählen seien. Für diese Aufgaben, so der Bundesrat in Einklang mit der Kommission, sind die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorhanden, also für die Bearbeitung von Daten, die für die Abwicklung der Kernaufgaben erforderlich sind.
Die Kommission hat sich somit der Haltung des Bundesrates angeschlossen und empfiehlt die Ablehnung der Motion. Sie lehnt damit die Erweiterung der Datenbearbeitungskompetenz für Flughafenhalter ab. Sie verweist dabei auf das Kerngeschäft der Flughafenhalter, für welches die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die benötigte Datenbearbeitung vorhanden sind.
Im Übrigen hat das Parlament mit der Behandlung des Datenschutzgesetzes auch überprüft, ob Artikel 107a des Luftfahrtgesetzes angepasst werden müsste, um den Flughafenhaltern die Erlaubnis zum Profiling zu geben. Es war ein bewusster Entscheid des Parlamentes: Man hat das als unverhältnismässig und nicht mit der Zweckbindung vereinbar beurteilt. Daher hat man das abgelehnt.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Einen Minderheitsantrag gibt es nicht.