Aebi Andreas · Nationalrat · 2020-12-08
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08
Wortprotokoll
Art.[NB]27-30[GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]31 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Glarner, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Rösti, Rüegger, Schläpfer)[GZ]
Streichen
[VS]
Antrag Landolt[GZ]
Abs. 1[GZ]
Streichen
Abs. 2[GZ]
Der Bundesrat kann ...
Schriftliche Begründung[GZ]
Gemäss Artikel 31 Absatz 1 berücksichtigt der Bundesrat "beim Erlass seiner Ausführungsbestimmungen international anerkannte Richtlinien, Empfehlungen und Normen". Diese Bestimmung gibt dem Bundesrat einen grossen Handlungsspielraum. Selbst Bundesrat Berset hat in seinem Votum im Ständerat zu dieser Bestimmung gesagt, dass diese nicht nötig sei: "Zu Absatz 1 kann ich sagen, dass überhaupt nicht vorgesehen ist, damit an den internationalen Verträgen der Schweiz irgendetwas zu ändern. Die sind einfach nicht betroffen, und ich muss Ihnen sagen: Ich konnte mir nicht vorstellen, was die Diskussion jetzt hergeben würde. Ich habe das ein zweites und ein drittes Mal gelesen und mich bei der Verwaltung erkundigt. Hier im Gesetz ist einfach nur geschrieben, was heute gilt. Warum ist das so? Beim Rückweisungsantrag des Ständerates vor drei Jahren war klar, dass man so vieles wie möglich auf die Gesetzesebene bringen muss. Das war ein Teil des Rückweisungsantrages: so wenig wie möglich in der Verordnung, so viel wie möglich auf Gesetzesniveau; dies, um Transparenz zu schaffen. Wir haben versucht, hier Transparenz zu schaffen, und dieser Artikel 31 Absatz 1 ist nichts mehr und nichts weniger als geltendes Recht von heute und bedeutet einfach, dass in Bezug auf die Verordnungen und vor allem auf die technischen Normen internationale Standards gelten. Wir haben da eine ganze Liste von technischen Normen, z. B. jene von 2006 zur Echantillonnage, zur Probeauswahl der Zigaretten. Das ist eine ISO-Norm. Es gibt andere ISO-Normen von 2009, 2011; diese wurden ab und zu ergänzt. Diese internationalen Normen haben wir, damit man wirklich weiss, was international wie geregelt wird. Was heute passiert, muss ehrlich gesagt nicht im Gesetz stehen." (AB 2019 S 981) Ich teile die Einschätzung von Bundesrat Berset, dass Artikel 31 Absatz 1 nicht im neuen Gesetz stehen muss. Damit die heutige Rechtslage weiter gilt, braucht es diesen Absatz nicht. Und wenn man diesen belässt, suggeriert man, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz mehr Kompetenzen hat als heute. Dies ist aber laut Bundesrat Berset nicht beabsichtigt.
[VS]
Art.[NB]31 [GZ]
Proposition de la majorité [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats [PAGE 2376]
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Glarner, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Rösti, Rüegger, Schläpfer)[GZ]
Biffer
[VS]
Proposition Landolt[GZ]
Al. 1[GZ]
Biffer
Al. 2[GZ]
Le Conseil fédéral peut ...