Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-12-08
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, in diesem Block geht es um verschiedenste Bestimmungen zur Abgabe, zu Testkäufen und auch zur internationalen Zusammenarbeit, zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen und auch zu Strafbestimmungen.
Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas und Glarner lehnen wir als SP-Fraktion ab, die Minderheitsanträge Feri Yvonne unterstützen wir, soweit sie aufrechterhalten werden. Die Einzelanträge lehnen wir ebenfalls ab. Einzig den Einzelantrag Hess Lorenz unterstützen wir. Die Kommissionsinitiative 20.4059 wurde beschlossen; eine Rechtslücke ist damit nicht zu befürchten, darum kann dieser Einzelantrag angenommen werden.
Noch einige Ausführungen im Detail. Zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 21: Auch in diesem Gesetz findet die SVP Möglichkeiten, gegen Asylsuchende Stimmung zu machen. Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sollen nicht an Personen im Asylverfahren abgegeben werden. Das ist absurd. Grundsätzlich will die SVP überall möglichst wenige Regelungen, ausser es richtet sich gegen Asylsuchende. Die Gefährlichkeit oder gesundheitsschädigende Wirkung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten hat absolut nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun, sondern mit den Substanzen. Herr Aeschi macht hier einen Unterschied, und das ist absolut absurd und menschenverachtend.
Die Minderheit Feri Yvonne zu Artikel 26a will dem Ständerat folgen. Wir erachten es als wichtig und richtig, dass dem Bund jährlich gemeldet werden soll, wie viel Geld für Werbung und Sponsoring ausgegeben wird. Wir wollen ja eine Einschränkung der Werbung; mit Geschäftsgeheimnissen hat das gar nichts zu tun. Der Bundesrat kann dies in der Detailausgestaltung berücksichtigen. Unter dem Aspekt der Prävention ist es eben auch wichtig zu erfahren, wie viel Geld in die Werbung fliesst.
Bei Artikel 31 Absatz 1 will der Einzelantrag Landolt eine Kann-Formulierung beim Erlass der Ausführungsbestimmungen bezüglich der Anwendung internationaler Normen. Die SP-Fraktion unterstützt hier die verbindliche Version des Bundesrates. Die Minderheit Glarner will diesen Passus ganz streichen, sie will also keine Vorgaben verankern. Für uns ist das kein gangbarer Weg, wir wollen Klarheit für die Exportwirtschaft und die Absatzmärkte.
Wir lehnen bei Artikel 32 Absatz 2 den Antrag der Minderheit Glarner ab. Diese Minderheit will nämlich diesen Absatz streichen und somit verhindern, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge abschliessen kann. Auch hier bin ich den Eindruck nicht ganz losgeworden, dass einmal mehr der Reflex der SVP spielt, möglichst einen Schweizer Sonderweg beschreiten zu wollen.
Wir unterstützen bei Artikel 35 Absatz 5 den Antrag der Minderheit Feri Yvonne, der auch Artikel 14b des Lebensmittelgesetzes (LMG) betrifft. Unsere Fraktionskollegin fordert hier, dass man einer Verkaufsstelle bei wiederholten oder schweren Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes betreffend die Abgabe an Minderjährige den Verkauf vorübergehend oder dauerhaft verbieten kann. Das ist absolut richtig. Wer gegen den Jugendschutz verstösst, soll dafür zur Verantwortung gezogen werden. Mit der Anpassung im LMG soll auch beim widerrechtlichem Verkauf oder der widerrechtlichen Abgabe von Alkohol an Minderjährige die gleiche Sanktion eingeführt werden.
Wir unterstützen zudem bei Artikel 43 die Anträge der Minderheit Feri Yvonne, bei welchen es ebenfalls um zusätzliche Sanktionen geht. Auch das ist absolut richtig. Es braucht Sanktionen. Es braucht stärkere Sanktionen als jene, wie sie der Bundesrat vorgesehen hat.
Die Minderheit Glarner fordert bei Artikel 40, dass der Bund die vollen Kosten für den Vollzug tragen soll. Wir empfehlen Ihnen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, wonach diese Kosten auf Bund und Kantone nach ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen aufgeteilt werden sollen. Wir erachten das als sinnvoll.
Zum Anhang 2: Hierzu liegt ein Einzelantrag Bäumle vor, der die maximalen Nikotinwerte bei Snus festschreiben will. Dass das in der Begründung erwähnte hochdosierte Produkt verboten werden konnte, zeigt, dass eine Formulierung in dieser Form nicht nötig ist.
Noch ein paar Sätze zum Passivrauchen, auch hierzu liegen Einzelanträge vor: Wir wollen keine Aufweichung des Schutzes vor Passivrauchen. Wir wollen das Dampfen in Innenräumen nicht zulassen. Das wäre nämlich ein falsches Signal. Das wollen wir nicht.
Besten Dank für die Unterstützung unserer Empfehlungen.