Engler Stefan · Ständerat · 2020-12-08
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08
Wortprotokoll
Lassen Sie mich ein paar Ausführungen zum Sistierungsantrag, aber auch zu dessen Tragweite machen.
Sie wurden wahrscheinlich - wie ich auch - in den letzten Tagen von einer unheiligen Allianz von Gegnern dieser Motion angesprochen. Den einen geht die zusätzliche Erschliessung mit Hochbreitband zu weit, den anderen ist sie zu teuer, und wiederum andere haben die Befürchtung, dass sie auf Kosten der Gesundheit gehen könnte.
Zum Anliegen: Es wird jetzt gesagt, das Anliegen werde auch mit der Initiative des Kantons Tessin kongruent geltend gemacht und so sei es nicht sinnvoll, doppelspurig gesetzgeberisch tätig sein zu wollen. Dass auch die ländlichen Gegenden über ein leistungsfähiges Breitbandangebot für den privaten und vor allem für den gewerblichen Gebrauch verfügen müssen, wird kaum bestritten und ist jetzt auch von Kollege Ettlin bestätigt worden. Dass der aktuelle Grundversorgungsanspruch auf eine Internet-Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde auf Dauer selbst für den Privathaushalt nicht ausreichend ist, zeigen Homeoffice-Erfahrungen - auch von mir - aus jüngster Zeit. Ein Videocall bei asymmetrischer Bandbreite von 10 Megabit pro Sekunde kann, wenn überhaupt, nur schlecht möglich sein.
Was für den Haushaltsgebrauch schon schwierig ist, ist für die Arztpraxis, das Ingenieurbüro, das Tourismusbüro bei Weitem nicht ausreichend. Dafür sind symmetrische Ultrahochbreitband-Dienste im Umfang von 1000 Megabit, also 1 Gigabit, pro Sekunde und mehr erforderlich.
Jetzt zum Sistierungsantrag: Er wird damit begründet, dass die KVF-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Initiative des Kantons Tessin beauftragt sei. Diese verlangt für die ganze Schweiz ein dichtes Hochbreitbandangebot, und das zu verantwortbaren Kosten. Mit dem Sistierungsantrag geht jetzt die Rechnung jener auf, welche die Erhöhung des Erschliessungsanspruchs im Ultrahochbreitband-Bereich lieber verkaufen wollen, als den Grundversorgungsanspruch zu regulierten Preisen anbieten zu müssen.
Wenn Sie jetzt sistieren, dann knüpfe ich verschiedene Erwartungen an diese Sistierung.
Erstens soll im Grundversorgungsauftrag neu festgehalten werden, dass alle Menschen in ihrer ständig bewohnten Liegenschaft Zugang zu den relevanten Applikationen für Remote Working und Homeschooling haben müssen, und dies unabhängig von der Bandbreite.
Zweitens sollen alle Unternehmungen im Land zu gleichen kommerziellen Bedingungen Zugang zu symmetrischen Ultrahochbreitband-Diensten haben. Damit wird unterbunden, dass Internetangebote für Kunden am Kupfernetz der Grundversorgungskonzessionärin eine um ein Mehrfaches geringere Leistung für den gleichen Preis eines [PAGE 1267] Standardangebotes erhalten und es dadurch sogar zu einer Querfinanzierung vom ländlichen Gebiet in die Agglomerationen kommt.
Drittens erwarte ich, quasi als Ausgleich für die beim Fernmeldegesetz abgelehnte Zugangsregulierung für das Hybridnetz, dass die Inhaberin der Grundversorgungskonzession verpflichtet wird, einen Teil der Monopolrente für das Kupfernetz zum Ausbau von hochbreitbandigem Internet in den nicht lukrativen Landesgegenden zu verwenden. Damit profitieren auch die Haushaltungen und Unternehmungen, bei denen keine Alternative zum Kupferkabel besteht und damit auch kein Wettbewerbsdruck für Investitionen vorhanden ist.
Ich bedaure es, wenn Sie jetzt dieser Sistierung zustimmen, weil wir das Thema so einfach auf die lange Bank schieben. Nachdem aber auch der Bundesrat eine ablehnende Haltung zu diesem Vorstoss eingenommen hat, ist die Chance vielleicht grösser, zusammen mit dem Nationalrat eine moderne Grundversorgungsgesetzgebung zu erarbeiten.