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Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-12-08

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Ich komme zu Block 4, in welchem wir alle verbleibenden Artikel und Anhänge behandeln.

In Kapitel 5 wird bei Artikel 21a von der Minderheit Aeschi Thomas gefordert, die Abgabe von Tabakprodukten an Personen, die sich im Asylprozess befinden, zu verbieten. Personen im Asylprozess erhalten sehr wenig Sackgeld pro Tag. Es fragt sich auch, wie man diese Bestimmung umsetzen könnte. Es würde einer Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung gleichkommen, die man kaum erklären könnte. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Bei Kapitel 6 will die Minderheit Feri Yvonne in Artikel 26a festschreiben, dass Firmen, die Tabakprodukte herstellen, beim BAG die Höhe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring melden. Eine solche Bestimmung wäre etwas völlig Neues. Es wäre undenkbar, Unternehmen in anderen Bereichen dazu zu verpflichten, ihre Geschäftsgeheimnisse - dazu gehört das Werbebudget - offenzulegen. Die Bekanntgabe der Ausgaben für die Verkaufsförderung wäre auch wettbewerbsverzerrend. Es gibt keinen Grund für diese Verpflichtung. Es hat nichts mit Jugendschutz zu tun; es geht um Neugierde.

Wir kommen zu Kapitel 7 und Artikel 31 Absatz 1. Es macht Sinn, dass der Bundesrat sich beim Erlass seiner Ausführungsbestimmungen an international anerkannten Richtlinien, Empfehlungen und Normen orientiert. Es macht keinen Sinn, im Hinblick auf Import, Export und Gesundheit Differenzen zum Ausland zu schaffen, wenn sie nicht erforderlich sind. Mit speziellen Normen würden wir die Hersteller dazu zwingen, unterschiedliche Verfahren zu durchlaufen.

Zu Artikel 32 Absatz 2: Wenn man Ja zur Prävention und zu einer internationalen Zusammenarbeit sagt, sind auch ein Informationsaustausch und Verträge, die dies regeln, notwendig. Es geht um die Teilnahme an Warnsystemen, um festzustellen, wenn es gefährliche Produkte gibt. Diese muss man dann auch vom Markt nehmen. Es geht auch darum, Kosten zu sparen.

Kollegin Yvonne Feri hat in Artikel 35 Absatz 5 und in weiteren Artikeln weitere Minderheitsanträge zur Verschärfung von Restriktionen eingereicht, um die Firmen haftbar zu machen. Ich bitte Sie, bei all diesen Anträgen der Mehrheit zu folgen. Das jetzige System funktioniert und muss nicht angepasst werden.

Bei Artikel 40 will die Minderheit Glarner die Kosten des Vollzugs nicht nach Zuständigkeitsbereich zwischen Kantonen und Bund aufteilen, sondern der Bund soll alles bezahlen. Da der Kanton aufgrund des Verkaufs der Produkte durch diese Firmen auch Einnahmen generiert, macht es Sinn, dass auch der Kanton zum Jugendschutz einen Beitrag nach Zuständigkeitsbereich leistet und nicht der Bund alle Kosten trägt. Diese Aufteilung ist der normale Weg.

Zu Anhang 2 haben wir einen Einzelantrag Bäumle, welcher bei Snus pro Beutel einen Nikotin-Maximalwert fordert. Je nach Rezeptur und auch Feuchtigkeit dieser Beutel wird das Nikotin vom Körper sehr unterschiedlich aufgenommen. Die Unterschiede sind deutlich grösser als beim Rauchen. Wir [PAGE 2373] haben in der Beratung nicht über konkrete Maximalwerte gesprochen. Ich kann Ihnen nicht sagen, wo dieser Maximalwert unter diesen Bedingungen, wenn es grosse Unterschiede in der Wirkung gibt, genau liegen sollte. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion bitten Sie daher, von einem Maximalwert als Platzhalter im Moment abzusehen.

Bei Artikel 14 Absatz 1 in Anhang 3 sind wir der Ansicht, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen genügen. Wir beabsichtigen, den Minderheitsantrag Feri Yvonne abzulehnen, sofern der Bundesrat dessen Notwendigkeit nicht bestätigt.

Beim Einzelantrag Hess Lorenz zu Artikel 73 Absatz 2 in Anhang 3 werden wir die Ausführungen des Bundesrates abwarten.

Beim Rauchverbot gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen will der Bundesrat das Rauchen von elektronischen Zigaretten und von Tabakprodukten zum Erhitzen verbieten. Die Minderheit Glarner will dieses Verbot streichen. Der Einzelantrag Bäumle will das Rauchen von E-Zigaretten erlauben, das Erhitzen von Tabakprodukten aber verbieten. Die FDP-Liberale Fraktion wird der Minderheit Glarner folgen. Wird deren Antrag abgelehnt, empfehlen wir Ihnen den Einzelantrag Bäumle zur Annahme.