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Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-12-08

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08

Wortprotokoll

Wir sind im letzten Block angelangt, und ich bitte Sie namens der Mehrheit, hier alle Minderheitsanträge abzulehnen. Wir haben in diesem Block ausser in einem Buchstaben auch keine Unterschiede zur Version des Ständerates oder des Bundesrates; in allen zu beratenden Artikeln ist eine konsolidierte Mehrheit vorhanden.

Auf einen Punkt möchte ich jedoch hinweisen: Es geht um die Minderheit Feri Yvonne oder besser gesagt den Beschluss des Ständerates in Artikel 26a. Er möchte, dass die Unternehmungen ihre Ausgaben für Werbung und Marketing dem Bund melden müssen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, diesen Passus zu streichen. Es gibt keinen ersichtlichen Zusammenhang zwischen Jugendschutz oder Prävention und dem Transparentmachen von Marketingzahlen gegenüber dem Bund. Stellt man sich vor, wenn das Schule machen würde, auf welche Branchen man das noch ausdehnen könnte, mit welchen Begründungen auch immer, sieht man, dass das einfach ein untauglicher Versuch ist, ein bisschen der Industrie zu schaden. Wir hatten schon mehrere Minderheiten mit solchen Versuchen. Entweder ist man konsequent, und dann müsste man das Produkt als solches verbieten, oder man akzeptiert, dass das Produkt da ist, dass es produziert, vertrieben und auch limitiert beworben wird. Deshalb sind solche Massnahmen nicht zielführend.

Ich ergreife noch kurz die Gelegenheit, auf meinen Einzelantrag hinzuweisen. Ich missbrauche da das Amt des Kommissionssprechers nicht: Dieser Antrag ist ein Vorschlag der Verwaltung, und wie es eben auch Herr Bundesrat Berset bestätigt hat, handelt es sich dabei um eine prozessuale, formale Geschichte. In Artikel 73 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes wäre die Verlängerung geregelt gewesen, die wir gebraucht hätten, weil die Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes, sofern es denn akzeptiert wird, nicht für einen lückenlosen Übergang gereicht hätte. Das wäre die Idee in Artikel 73 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes gewesen. Diesen Passus kann man nun streichen, weil wir ja heute Vormittag die entsprechende Kommissionsinitiative 20.459 durchgewinkt haben. Deshalb ist Artikel 73 Absatz 2 jetzt nicht mehr nötig - so viel zu diesem Vorschlag, der von der Verwaltung an uns herangetragen wurde.

In Block 4 bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen.