Matter Thomas · Nationalrat · 2020-12-09
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-09
Wortprotokoll
Ich äussere mich hier zu meiner Minderheit und gleichzeitig als Fraktionssprecher.
Eine knappe Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Amortisationsfrist der Covid-19-Kredite auf acht Jahre zu verlängern und in Härtefällen eine Verlängerung um weitere zwei Jahre zu gewähren, also festzuhalten an der nationalrätlichen Version. Der Bundesrat, der Ständerat und unsere [PAGE 2390] Minderheit hingegen beantragen Ihnen, die Frist auf fünf Jahre festzusetzen und die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere fünf Jahre vorzusehen.
Die ursprüngliche Verordnung ging von einer Frist von fünf Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit von lediglich zwei Jahren aus. Die Covid-19-Kredite waren von Anfang an klar und deutlich als Überbrückungskredite deklariert. Es ist beim besten Willen nicht einsichtig, dass man bei acht und weiteren zwei Jahren noch von einer Überbrückung sprechen kann. Ein gesundes Unternehmen kann in normalen Zeiten diesen Kredit in ein paar Jahren zurückzahlen. Der Bund muss irgendwann wieder wissen, wo er finanzpolitisch steht, um für die Zukunft die richtigen politischen Entscheide zu treffen. Wir haben keine Ahnung, was die Zukunft uns bringen wird. Jetzt aber die Spielregeln der Covid-19-Kreditvergabe nachträglich zu ändern, ist falsch. Schliesslich kann der Gesetzgeber immer noch handeln, wenn es sich in fünf Jahren erweisen sollte, dass die Rückzahlung vielen Unternehmen existenzielle Schwierigkeiten bereitet.
Ich bitte Sie, der Minderheit Matter Thomas und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Bei den anderen Minderheiten bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, jeweils der Mehrheit zu folgen.