Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-09
Wortprotokoll
Ich bin doch erstaunt, mit welcher Leichtigkeit und Leichtfertigkeit - und fast hätte ich gesagt: Fahrlässigkeit - wir bereit sind, Gesetze zu beschliessen. Immerhin steht da "Bundesgesetz über die Bundesversammlung". Es ist ein Parlamentsgesetz. Entsprechend nehme ich das ernst. Wir alle sollten das tun. Ich habe jetzt auch aus den verschiedenen Voten herausgehört, dass man sich mindestens die Frage der Verfassungsmässigkeit stellen muss. Diese ist nicht gegeben. Jetzt können wir sagen: Wir sind in einer ausserordentlichen Lage. Das waren wir im Frühjahr. Wir hätten im Frühjahr handeln können. Man hätte im Sommer oder aber spätestens im Herbst handeln können.
Wenn man handelt, und ich würde das nicht ausschliessen, dann müsste es so passieren, dass man nicht ein Gesetz macht, das dann in ein paar Monaten durch die Verwaltungsdelegation wieder aufgehoben werden kann. Wo sind wir hier eigentlich? Nichts gegen die Verwaltungsdelegation - ich habe diese auch einmal präsidiert -; aber ein Gesetz, das durch einen Rat in Kraft gesetzt wird, nachher durch ein Gremium von wenigen Leuten ausser Kraft setzen zu lassen, finde ich doch relativ heavy. Das zeigt, dass man diese Gesetzgebung hier, einem Bedürfnis entsprechend, etwas aus dem Ärmel geschüttelt hat. Ich darf Ihnen sagen: Ich habe elektronische Sitzungen, also per Video, mit dem Europarat. Dort kann man auch elektronisch abstimmen. Dann ist das ein klarer Fall. Wenn schon, würde ich ein Gesetz in diese Richtung erwarten. Das war ja genau das Problem im Frühjahr, als wir nicht mehr tagen konnten. Somit war quasi der Gesetzgeber lahmgelegt. Das darf nicht mehr passieren.
Wenn schon, müssten wir uns für diesen Fall wappnen, für jede Art von Krise, nicht nur jetzt für Covid-19. Wenn schon, würde ich erwarten, dass wir eine Regelung finden, die es uns auch in Krisenzeiten ermöglicht, rechtskräftige Beschlüsse zu fassen. Dann müssen aber alle involviert werden und nicht nur jene, die von einem Kantonsarzt oder von wem auch immer in Quarantäne geschickt werden. Ich möchte dann, wenn ich zufällig einen Unfall habe oder krank bin, dasselbe Recht geniessen. Man sollte allen das gleiche Recht gewähren, auch im Fall von Schwangerschaften, wie es angesprochen worden ist. Wenn ich jetzt nicht mehr kommen kann oder wenn jemand von Ihnen nicht mehr hier anwesend sein kann, dann diskriminieren wir uns mit diesem Gesetz bewusst selbst gegenüber dem Nationalrat. Ich weiss nicht, ob Sie das als Ständeräte wirklich machen wollen. Ich muss Ihnen sagen, ich könnte es nicht akzeptieren, dass ein Nationalrat in Quarantäne von zuhause abstimmt, ich aber von allen Entscheidungen ausgeschlossen bin. Das möchte ich nicht. Ich sage Ihnen das ganz ehrlich. Alle haben die gleichen Rechte. So ist es in unserer Bundesverfassung gewährleistet.
Das Quorum scheint mir jetzt doch relativ komisch zu sein. Im Ständerat müsste dann ja nur ein Ständerat oder eins Komma irgendetwas Ständeräte fehlen. Ich wäre dann lieber der eine als das Komma - aber Spass beiseite! Das Quorum - 5 von 200 - hat also mit Krise gar nichts zu tun. 5 von 200: Das wäre bei uns 1 von 46. Man kann aufrunden und sagen: 2 von 46. Aber deswegen ist doch der Rat in seiner Beschlussfähigkeit in keiner Weise infrage gestellt. Darum meine ich, lassen Sie doch die Finger von solchen Übungen! Wenn schon, machen wir es richtig, aber dann müssen wir halt Mehrheiten finden. So läuft das nun mal unter diesem Dach, und das ist auch gut so.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Entwurf abzulehnen.