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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-12-09

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Der Ständerat hat den Voranschlag und den Finanzplan am Montag beraten und hat noch 14 Differenzen zum Nationalrat offengelassen. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu die Anträge Ihrer Finanzkommission.

Zuerst zum Kinderschutz: Der Ständerat beschloss mit 1,5 Millionen Franken einen Kompromiss zwischen dem vom Bundesrat beantragten Betrag, das waren 1,2 Millionen Franken, und dem vom Nationalrat beschlossenen Betrag in der Höhe von 2 Millionen Franken. Eine Minderheit Guggisberg beantragt Ihnen hier nun, dem Kompromissantrag des Ständerates zu folgen. Die Finanzkommission ist jedoch mit 14 zu 11 Stimmen der Ansicht, dass der höhere Betrag gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Lösung der Aufgabe waren in den vergangenen Jahren zu knapp. Zwischen 2016 und 2020 wurde der Kredit kaum angepasst, er wurde stets ausgeschöpft. Es geht hier auch um eine Übergangslösung, bis die von Ihnen beschlossene Ombudsstelle für Kinderrechte ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, am Beschluss Ihres Rates festzuhalten.

Ich komme zum Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Hier behandeln wir zwei verschiedene Bereiche, zum einen die Kredite, die im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft stehen, und zum andern den Kredit zur Bildungsmobilität.

Ich komme zuerst zu den Krediten der BFI-Botschaft: Ich erinnere Sie daran, dass die BFI-Botschaft noch nicht zu Ende beraten ist, weshalb wir auch noch nicht wissen, wie hoch die Zahlungsrahmen definitiv sind. Ihre Finanzkommission hat bei den Vorberatungen keine Anträge auf Anpassung gestellt, obwohl dies eigentlich dem aktuellen Stand der Beschlüsse des Nationalrates entsprochen hätte. Deshalb hat die Finanzkommission des Ständerates bei den entsprechenden Kreditpositionen die Beträge erhöht. Damit hätten die beiden Räte formell korrekt bleiben und die Beträge erst dann beschliessen können, wenn die Differenzen bei den Zahlungsrahmen ausgeräumt gewesen wären.

Nun hat jedoch Ihr Rat diesen Plan vereitelt und hat, gestützt auf Einzelanträge, die Beträge ebenfalls erhöht. Hätte nun der Ständerat dem Antrag seiner Finanzkommission zugestimmt, dann wären diese Differenzen geschlossen worden. Man hätte dann wieder die Situation gehabt, dass Beträge im Voranschlag stehen, ohne dass ein Zahlungsrahmen vorliegt. Der Ständerat ist deshalb umgeschwenkt und hat die Beträge des Bundesrates übernommen und so eine Differenz bewusst offengelassen. Nun ist es wichtig, dass Sie diese Differenz ebenfalls noch offenlassen, bis wir die BFI-Botschaft zu Ende beraten haben. Deshalb bitte ich Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten und hier der Mehrheit zuzustimmen. Ihre Finanzkommission hat mit 15 zu 10 Stimmen dem Antrag auf Festhalten zugestimmt.

Bei der Bildungsmobilität hat sich der Ständerat auch im Finanzplan für die tieferen Beträge des Bundesrates entschieden. Sie haben im Finanzplan jedoch höhere Beträge im Hinblick auf die volle Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus gemäss Legislaturprogramm eingestellt. Eine Minderheit Schneider Schüttel beantragt Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen jedoch mit 14 zu 11 Stimmen, sich dem Ständerat und dem Bundesrat anzuschliessen und somit hier noch keine Beträge einzufüllen, bis eine entsprechende Botschaft des Bundesrates vorliegt.

Bei der Landwirtschaft verbleibt eine Differenz bei den Direktzahlungen. Der Ständerat hat zwar die Teuerungskorrektur ebenfalls abgelehnt und sich somit unserem Rat angeschlossen. Abgelehnt hat jedoch der Bundesrat eine Erhöhung des Betrags für Sömmerungsbeiträge an die nachhaltige Schafalpung um 1,8 Millionen Franken. Die Finanzkommission beantragt Ihnen hier mit 14 zu 11 Stimmen, dem Ständerat zu folgen. Der Minderheitsantrag Schneider Schüttel, den Sie noch [PAGE 2386] in der Fahne vorfinden, ist zurückgezogen, sodass hier kein Gegenantrag mehr vorliegt.

Bei den Geschäftsmieten kann ich es kurz machen. Sie haben 20 Millionen Franken für Härtefälle bei den Geschäftsmieten beschlossen. Dieser Betrag wurde jedoch in der Zwischenzeit hinfällig, weil Sie letzte Woche das Geschäftsmietegesetz abgelehnt haben. Aus diesem Grund hat der Ständerat diesen Betrag gestrichen, und Ihre Finanzkommission schliesst sich hier ohne Gegenantrag dem Ständerat an.

Im Bereich Umwelt und Energie ist noch eine Position offen. Es handelt sich um die Förderung der Umwelttechnologie. Hier haben Sie den Betrag von 4 Millionen Franken auf 7 Millionen aufgestockt. Der Ständerat lehnte jedoch eine Erhöhung des Betrags ab. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen nun als Kompromiss, den Betrag um 1 Million auf 5 Millionen Franken zu erhöhen. Der Bedarf ist ausgewiesen, da verschiedene Projekte für das nächste Jahr noch nicht finanziert sind. Die Minderheit Guggisberg möchte sich jedoch dem Ständerat anschliessen und die Differenz bereinigen. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen aber mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen und dem Ständerat bei dieser Position ein Kompromissangebot zu unterbreiten.

Im Bereich des Verkehrs bleiben noch zwei Differenzen. Diese Differenzen werden wir auf Antrag Ihrer Finanzkommission bereinigen. Es handelt sich hier um das Ziel für die Auslastung im regionalen Personenverkehr, wo Ihre Kommission ohne Gegenantrag beantragt, sich dem Ständerat und dem Bundesrat anzuschliessen. Hingegen beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, bei den technischen Sicherheitsmassnahmen im Bundesamt für Zivilluftfahrt dem Antrag des Ständerates nicht zu folgen und die Beträge nicht aufzustocken. Der Ständerat wird sich deshalb noch einmal mit dieser Position befassen müssen. Es geht um die Subventionierung der Regionalflugplätze. Das ist ein Thema, welches in den ursprünglichen Beratungen in der Finanzkommission des Nationalrates noch gar nicht diskutiert wurde. Der Ständerat möchte hier im Hinblick auf eine neue Lösung bei der Finanzierung der Regionalflugplätze die Beträge im Finanzplan aufstocken. Der Bundesrat plant dies ebenfalls. Der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen, weshalb die höheren Beträge erst im nächsten Budget beantragt werden.

Bei der Zentralen Ausgleichsstelle bestehen noch vier Differenzen bei den Leistungen und Effizienzzielen. Die Finanzkommission beantragt ohne Gegenantrag, hier dem Ständerat zu folgen und die Zielgrössen nicht anzupassen, sodass wir diese Differenzen ausräumen können.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Anträge der Kommissionsmehrheit.