Schmid Carlo · Ständerat · 2002-10-02
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Mehrheit und bitte Sie, ihr zuzustimmen. Ich werde mich dazu nachher noch ausführlich äussern.
Zur Minderheit I (Schweiger) besteht ein Unterschied, der aus meiner Sicht nicht überwältigend ist. Die Mehrheit beantragt, dass die Bundesversammlung von Verfassung wegen als die Instanz eingesetzt werden soll, die zuständig ist, die Allgemeinverbindlicherklärung und die Beteiligungspflicht anzuordnen. Die Minderheit I will diese Kompetenz dem Bund übertragen. Sie kann sich auf Artikel 51 Absatz 2 der geltenden Bundesverfassung berufen: "Die Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes." Die Faktizität ist allerdings, dass die Bundesversammlung die Kantonsverfassungen gewährleistet. Mit der Mehrheit bitte ich Sie, das festzuschreiben, damit nichts anderes passieren kann.
Das hat auch etwas mit der föderalen Courtoisie zwischen Bund und Kantonen zu tun. Es ist völlig klar, dass eine Änderung der Kantonsverfassungen, unter Vorbehalt der Zustimmung des Volkes, vom höchsten Staats- und Verfassungsorgan, also von der Bundesversammlung, genehmigt werden muss. Das sollte eigentlich auch für die Fragen gelten, die hier anstehen. Wenn nämlich Kantone - da gebe ich Herrn Schweiger Recht - unter einander Kleinigkeiten regeln, mag es sein, dass es etwas hochgegriffen ist, dafür die Bundesversammlung zu bemühen. Aber wenn es um wichtige Dinge geht, im Vergleich zu denen die Streichung des Polizeiartikels in Appenzell Innerrhoden vor wenigen Wochen ein Klacks ist, wäre es falsch, wenn das nicht die Bundesversammlung, sondern ein Departement oder gar eine Sektion oder der Bundesrat als allgemein verbindlich erklären könnte. Sie werden mir entgegenhalten, man könne das auf Gesetzesstufe regeln. Ich bitte Sie, es in der Verfassung festzuschreiben.
Von Bedeutung ist aber vielmehr der Antrag der Minderheit II (Cornu). Hier geht es um zwei Fragestellungen:
1. Sind die Allgemeinverbindlicherklärung und die Beteiligungspflicht eine Veranstaltung, welche zugunsten der grossen oder zugunsten der kleinen Kantone eingesetzt wird? Herr Cornu geht mit der Botschaft vor allem davon aus, dass es eine Veranstaltung zugunsten der kleinen Kantone ist.
Ich will das gar nicht vorweg bestreiten, aber ich möchte doch ein Gegenargument dagegenhalten. Aus meiner Sicht ist es ein Instrument zugunsten der grossen Kantone. Wir haben zwei Sorten Aufgaben, wenn man die gemeinsamen Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen auf der Seite lässt. Es gibt Aufgaben, welche Vollzugsaufgaben sind, welche der Bund den Kantonen zum Vollzug übergibt. Das sind Aufgaben, die der Kanton erfüllen muss. Darunter gibt es Aufgaben, die für kleine Kantone zu gross sind, da müssen sie mit grösseren Kantonen kooperieren.
Jetzt kommt Herr Cornu und sagt: Es könnte ja sein, dass die grossen Kantone sich weigern, den kleinen Kantonen zu helfen, dann kommt dieser Artikel 48 etwas ungut daher, denn die kleinen Kantone sollten die Möglichkeit haben, die grossen Kantone zu zwingen, ihnen zu helfen. Im Bereich der Bundesaufgaben werden sich die grossen Kantone aber hüten, den kleinen nicht zu helfen. Denn wenn es wegen der Weigerung der grossen Kantone dazu kommt, dass es kleine Kantone gibt, die Bundesaufgaben nicht vollziehen können, dann ist das der Nagel, den die grossen Kantone in den Sarg des Föderalismus eingeschlagen haben. Dann kommt nämlich die Zentralisierung. Es ist im eigenen Interesse der grossen Kantone, im Bereich der übertragenen Bundesaufgaben mit den kleinen zu kooperieren, sie mit ins Boot zu nehmen.
Mit Verlaub gesagt: Es ist mir kein Fall bekannt, wo das nicht schon auf freiwillige Art gespielt hätte. Wir haben z. B. in unserem Kanton kein grosses Spital. Ich habe nie gesehen, dass sich die St. Galler und die Zürcher geweigert hätten, unsere Patienten aufzunehmen - selbstverständlich gegen entsprechende Bezahlung, das ist die Konsequenz. Aber dass sie vor uns die Türe verschlossen hätten - nie! Unser Kanton hat keine Universität. Ich habe nie gesehen, Herr Cornu, dass die Universität Freiburg einen Innerrhoder Studenten nicht aufgenommen hätte; früher war es sogar gratis, heute zahlen wir dafür. Bei diesen Dingen habe ich die Auffassung, dass wir als kleine Kantone diese Bestimmung nicht brauchen. Es ist im Interesse der grossen, das auch ohne Zwangsveranstaltung zu tun.
2. Im Bereich der originären Kantonsaufgaben allerdings sieht es dann anders aus: Dort brauchen die kleinen Kantone einen Schutz. Zugegeben: Züspa, Olma und solche Veranstaltungen sind natürlich nicht gerade die intelligentesten Beispiele. Aber es sind Entwicklungen denkbar, bei denen - ich habe es gestern erwähnt - der eine Kanton eine andere Vorstellung vom Umfang seiner staatlichen Dienstleistungen hat als ein anderer Kanton. Ich will Ihnen das am Beispiel von Artikel 48a Absatz 1 Litera d, den Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, exemplifizieren. Ich bin ganz klar der Auffassung, dass die Kultur originäre kantonale Zuständigkeit ist. Ob Innerrhoden ein Theater will oder nicht, ist Sache der Innerrhoder und von niemandem anderem sonst. Man muss als Staat, als Kanton keine Kultur veranstalten; die Bundesverfassung schreibt uns das nicht vor, das ist eine originäre Aufgabe der Kantone.
Wenn nun ein Kanton Zürich glaubt, er müsse sich einen Christoph Marthaler leisten, dann soll er das tun, aber er soll nicht auch noch die relativ armen Appenzeller zur Kasse bitten, um diese Luxusveranstaltung mitzufinanzieren. Wenn er das aber dennoch tun will, dann soll das aufgrund einer eidgenössischen Volksabstimmung von Volk und Ständen getan werden. Hier steht es: Wenn wir Absatz 1 Litera d akzeptieren, dann werden wir in Zukunft unseren Kernstädten halt auch für solche Dinge einen Obolus zutragen. Sei dem so, aber wir wollen keine ständige Vermehrung solcher Aufgaben ohne das Ständemehr.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit II nicht zuzustimmen, denn dann wäre die Konsequenz, dass uns die grossen Kantone mit ihrer grossen Anzahl an Stimmen überrollen! Zürich hat 1,1 Millionen Einwohner, Bern hat 0,9 Millionen Einwohner, dann folgen die Kantone Waadt und Aargau mit je einer halben Million Einwohner. Der reine, von keinem Ständemehr gesicherte Mehrheitseffekt wird uns hier dazu führen, dass wir zu allen luxuriösen Veranstaltungen der grossen Kantone oppositionslos Ja sagen müssen.
Daher bitte ich Sie, die Anträge der Minderheiten I (Schweiger) und II (Cornu) abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.