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Müller Leo · Nationalrat · 2020-12-09

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-09

Wortprotokoll

Noch einmal kurz zur Ausgangslage: Der Bundesrat hat beantragt, dass diese Solidarbürgschaften höchstens fünf Jahre dauern sollen. Die Mehrheit der WAK des Nationalrates hat dann bereits an der ersten Sitzung beschlossen, diese Frist auf acht Jahre zu verlängern. Wir in diesem Rat haben dann am 30. Oktober dieses Jahres mit 105 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Frist auf acht Jahre festgelegt. Der Ständerat sah das wieder etwas anders. Er hat am 2. Dezember dieses Jahres mit 24 zu 17 Stimmen diese Frist auf fünf Jahre festgelegt, das ersehen Sie aus der Fahne. Nun sind wir hier; Sie haben die Begründungen der Mehrheits- und Minderheitsanträge gehört, ich gehe nicht mehr weiter darauf ein.

Ich möchte nur noch einen Punkt erwähnen, auch wenn wir da keine Differenz mehr haben. Er hängt mit Artikel 4 Absatz 2 zusammen. In der ersten Runde haben wir beschlossen, die Frist für die Solidarbürgschaften auf acht Jahre zu verlängern, und gleichzeitig haben wir beschlossen, dass solche Darlehen für die ganze Zeit zinslos sein sollen. Der Kompromiss der Mehrheit ist jetzt eben der, dass sie sagt: Wir bleiben bei diesen acht Jahren, weil es einige Zeit dauern wird, bis sich das Ganze wieder normalisiert und dann die Rückzahlungen erfolgen können. Aber wir sind bereit, diese Darlehen verzinslich zu machen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Wir von der Mehrheit haben also bei Artikel 4 Absatz 2 eingelenkt, damit diese Darlehen dann verzinslich sind und der Bundesrat diese Zinssätze festlegen wird. Das ist das Ergebnis der Beratung in der WAK-N.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit - das Abstimmungsresultat betrug 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen -, bei Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 2 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. [PAGE 2393]