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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-12-09

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 23, den der Antrag meiner Minderheit betrifft, geht es letztendlich um die Missbrauchsbekämpfung. Es geht um die Pflicht der Revisionsstellen, die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Wenn die Firmen den gesetzlichen Zustand nicht fristgerecht wiederherstellen, müssten die Revisionsstellen eine Meldung an die Bürgschaftsorganisationen machen. Die Gegner dieses Vorgehens monieren, die Revisionsstellen hätten kein Mandat für diesen Prüfgegenstand. Der Prüfgegenstand betrifft namentlich die Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen, die Rückerstattung von Kapitaleinlagen sowie die Gewährung oder Rückzahlung von Darlehen von Aktionären. Das ist kein erweiterter Prüfgegenstand, das schauen sich die Revisionsstellen sowieso an. Wenn sie hier Missbräuche feststellen, haben sie das an dem Ort, wo sie die Revision machen, ohnehin zu erwähnen.

Es wird jetzt gesagt: "Das muss man dann auch noch melden, wenn der gesetzliche Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt wird." Das ist ja nicht eine besondere Zumutung oder so irgendetwas. Sodann monieren die Gegner auch, es käme zu einer Ungleichbehandlung, denn nur AG hätten Revisionsstellen, Einzelfirmen nicht. Aber Ungleiches kann man halt nicht gleich behandeln. Es gibt ja diese unterschiedlichen Rechtsformen. Im Übrigen ist es halt schon so, dass eine Einzelfirma eben gerade wegen ihrer Rechtsform weder Tantiemen noch Dividenden ausschütten kann und dass sie eigentlich diese Delikte in diesem Sinne gar nicht begehen kann. Deshalb gibt es in dem Sinne auch gar kein Missbrauchspotenzial, das zu bekämpfen wäre.

Die Gegner sagen: "Dann soll doch die Bürgschaftsstelle die Revisionsstelle mandatieren." Was heisst das? Das heisst eigentlich nur, dass wir eine grosse Bürokratie aufbauen, uns zusätzliche Kosten aufladen für etwas, wofür eigentlich der Bundesrat und übrigens auch der Ständerat ein sehr schlankes Konzept vorsehen, nämlich für die Missbrauchsbekämpfung bei diesen spezifischen Delikten, die man im Rahmen dieser Kreditbürgschaften begehen könnte.

Wir bitten Sie also ganz klar, an der Lösung des Bundesrates, die auch der Ständerat unterstützt, festzuhalten und in dem Sinne meiner Minderheit zu folgen.