Würth Benedikt · Ständerat · 2020-12-09
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-09
Wortprotokoll
Wir beraten hier eine Vorlage, die kurz Cites genannt wird. Ausgangspunkt dafür war die Motion Barazzone 15.3958, "Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz". Der Ständerat ist Erstrat.
Zur Ausgangslage: Im internationalen Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren und den daraus hergestellten Produkten werden etwa 100 Milliarden Franken umgesetzt. Das ist ein sehr grosses Geschäft. Das Cites-Übereinkommen zu den gefährdeten Arten soll sicherstellen, dass es nachhaltig und geordnet erfolgt und die betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht bedroht werden. Die Schweiz ist seit 45 Jahren Vertragspartei des Übereinkommens. Das Cites-Übereinkommen enthält drei Anhänge mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, die vom internationalen Handel betroffen sind. Bei den Arten gemäss Anhang I, die von der Ausrottung bedroht sind, ist die Ein- und Ausfuhr nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, und bei den Arten gemäss den Anhängen II und III unterliegt sie der Bewilligung und Kontrolle.
Leider gibt es in diesem Umfeld aber nicht nur den geordneten Handel, sondern es gibt auch das illegale Geschäft mit bedrohten Arten; Sie haben davon sicher in den Medien schon gelesen. Dieses Geschäft ist äusserst lukrativ, es generiert Milliardenumsätze. Das illegale Geschäft ist auch nahe an anderen Kriminalitätsformen wie Geldwäscherei usw. Entsprechend stellt sich die Frage, ob das Sanktionsregime eines Staates genügt oder eben nicht. Die UNO hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, "wildlife crime" im Rahmen des organisierten Verbrechens als "serious crime" zu behandeln. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung würde die Schweiz auch diese Resolution umsetzen. "Wildlife crime" zu bekämpfen, erfordert verschiedene Massnahmen, und dies sowohl in den Ursprungsländern als natürlich auch in den Ziel- und Transitländern. Darum ist das Cites-Abkommen so wichtig. Dieses Abkommen umfasst 5600 Tier- und 30[NB]000 Pflanzensorten; 183 Länder sind ihm angeschlossen.
Bei der Kontrolle hat sich die Schweiz stark verbessert. Die Ziel- und Transitländer müssen vor allem dort sowie - wie eben erwähnt - beim Strafmass ansetzen. Darum geht es hier. Nach Auffassung des Bundesrates und Ihrer Kommission besteht da Handlungsbedarf. Für die Schweiz ist es wichtig, dass wir kein Regulierungsgefälle haben, weil unser Land sonst für die Abwicklung von "wildlife crime" attraktiver wird. Die Schweiz soll nicht zu einer Drehscheibe für den illegalen Handel mit bedrohten Arten werden. Darum ist diese Vorlage [PAGE 1284] auch wichtig und zielführend. Ihre Kommission hat verschiedene Anhörungen mit dem WWF Schweiz, mit Zoo Schweiz, mit dem Schweizer Tierschutz und der Uhrenindustrie durchgeführt. Insgesamt wurde die Vorlage positiv beurteilt.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.