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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-10-02

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Herr Inderkum hat bereits gesagt, dass sich der Antrag der Minderheit I von jenem der Mehrheit nur in einem Punkt unterscheidet: nämlich darin, dass wir auf Stufe Verfassung offen lassen wollen, wer zuständig ist, solche Verträge für allgemein verbindlich zu erklären bzw. den Beitritt zu solchen Verträgen für einzelne Kantone zwingend zu machen. Hierfür gibt es zwei Gründe: [PAGE 859]

Der erste Grund ist ein verfassungsrechtlicher. In Artikel 48 geht es um das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, und es entspricht der Systematik dieses Artikels, dass dort nicht einzelne Zuständigkeiten mit Bezug auf die Organe geregelt werden, sondern nur Zuständigkeiten mit Bezug auf die Frage, ob der Bund als solcher für etwas zuständig ist oder die Kantone als solche für etwas zuständig sind. Wir sind der Auffassung, dass es im Rahmen der Systematik liegt, wenn wir das auch bei dieser Frage offen lassen, also nur zum Ausdruck bringen, dass der Bund als solcher eine gewisse Kompetenz hat, diese Fragen zu entscheiden.

Der zweite Grund scheint mir noch fast wichtiger, und dieser betrifft die Effizienz. Es ist problematisch, wenn die Bundesversammlung mit Kompetenzen versehen wird, die unter Umständen nicht allzu bedeutungsvoll sind. Sie sehen im Katalog derjenigen Bereiche, in welchen die Kantone Verträge abschliessen können, bei denen es eine Allgemeinverbindlicherklärung bzw. eine Beteiligungspflicht geben kann, auch Bereiche wie z. B. die Abfallentsorgung und die Abwasserreinigung. Es kann nun sehr wohl Fälle geben, wo es um relativ banale Angelegenheiten geht - wie z. B. die Beteiligung an einem System von Kanalisationsleitungen oder wie die Organisation irgendwelcher Abfuhrorganisationen -, bei denen Verträge abgeschlossen werden, die sich unter Umständen mit sehr unbedeutenden Belangen beschäftigen. Wir glauben, dass es nicht opportun ist, die Bundesversammlung als solche über so kleine Dinge beraten zu lassen, und wir glauben, dass die Frage offen bleiben und bei diesen Belangen unter Umständen die Zuständigkeit des Bundesrates gegeben sein sollte.

Das sind die Gründe, warum die Minderheit I Ihnen beantragt, auf Stufe Verfassung den Bund für zuständig zu erklären und dann im Gesetz zu regeln, wer innerhalb des Bundes zuständig sein soll.