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Graf Maya · Ständerat · 2020-12-09

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte hier eingangs gerne etwas Allgemeines sagen und dann meinen Antrag begründen. So sparen wir auch Zeit. Ich möchte es nämlich nicht unterlassen, zu betonen, wie wichtig diese Revision im Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten ist.

Mit dieser Gesetzesänderung sollen schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz für den illegalen Handel mit bedrohten Arten umgesetzt werden. Mit der Revision soll das Cites punktuell verbessert und eben aktualisiert werden, insbesondere im Bereich der Einfuhrverbote und hinsichtlich der Informationspflichten von Zuchtbetrieben und Personen, die Produkte oder Exemplare von Cites-Arten öffentlich anbieten. Es geht um solche punktuelle Verbesserungen und Klärungen.

Ich möchte das auch betonen, weil es sehr wichtig ist, weil wir uns der Tatsache bewusst sind, dass wir weltweit eine schwindende Artenvielfalt haben. Trotzdem ist der illegale Handel, das illegale Geschäft mit bedrohten Arten nach wie vor sehr, sehr weit verbreitet und stellt - wir haben es gehört - ein weltweites Milliardengeschäft dar. Das ist eigentlich in Anbetracht der schwindenden Artenvielfalt ein Skandal. Ich möchte das hier festhalten und mich beim Bundesrat und auch bei Ihnen, beim Parlament, dafür bedanken, dass wir heute mit diesen Verbesserungen und Verschärfungen versuchen, diese Problematik in unserem Land anzugehen.

Ich habe mich bei diesem Gesetz auf einen einzigen Minderheitsantrag beschränkt. Ich möchte Ihnen bei Artikel 7 eine Präzisierung respektive eine Verschärfung vorschlagen, die mir wichtig erscheint. Wie Sie gesehen haben, geht es in Artikel 7 um die Bewilligungspflicht. In Absatz 1 Buchstabe a geht es um die Ein- und Ausfuhr von Exemplaren von Arten nach den Anhängen I bis III des Cites und in Absatz 1 Buchstabe b um Exemplare nicht domestizierter Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien, die leicht mit Exemplaren nach den Cites-Anhängen verwechselt werden können, deren unbewilligte Ein- und Ausfuhr eben illegal ist. Das ist eine grosse Problematik. Zum Glück wurde das hier aufgenommen, damit es eben für den Zoll eine Möglichkeit gibt, diese Arten auch besser festzustellen.

Nun ist es aber so, dass leider neben den Amphibien Fische und wirbellose Tiere nicht auf dieser Liste sind. Wir wissen aber, dass heute vor allem sehr viele Zierfische und wirbellose Tiere gehandelt werden - es scheint leider ein Trend zu sein. Ich kann das zwar nicht nachvollziehen. Es gibt aber beispielsweise den Afrikanischen und den Asiatischen Riesenskorpion, die tatsächlich in unseren Haushalten gehalten werden. Diese sind sich zum Verwechseln ähnlich, aber erstere Tierart ist geschützt, letztere nicht. Ich habe Fotos gesehen, und ich kann diese Tiere mit blossem Auge nicht unterscheiden. Ebenso ist es bei ganz vielen Zierfischen. Hier möchte ich Ihnen gerne eine Zahl sagen: Wir müssen davon ausgehen, dass in der Schweiz jährlich ungefähr eine Million Fische eingeführt wird, die dann in verschiedenen Aquarien schwimmen und uns auch da und dort erfreuen. In diesem Bereich gäbe es also auch einen grossen Regelungsbedarf.

Ich möchte Sie daher bitten, meine Minderheit zu unterstützen und auch Fische und Wirbellose in Artikel 7 aufzunehmen.