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Caroni Andrea · Ständerat · 2020-12-09

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Ich freue mich, abschliessend noch ein paar Gedanken aus der SPK-S zu dieser doch gewichtigen Debatte beisteuern zu dürfen. Vielleicht zuerst etwas Grundsätzliches: Es wurde kritisiert, dass wir hier etwas übers Knie brechen oder vielleicht überhastet legiferieren. Natürlich legiferieren wir eilig, es ist auch ein dringliches Bundesgesetz, in einer Phase, die uns oft zu dringlichen Beschlüssen zwingt. Dennoch haben wir uns zu dieser Frage besonders fundiert Gedanken gemacht. Bevor die SPK-N überhaupt ihre erste parlamentarische Initiative beschloss, führten die beiden SPK zusammen eine ungefähr fünfstündige Anhörung durch, mit sieben hochrangigen Experten aus der Staatsrechtslehre, mit der Überlegung, dass wir eben mittel- und langfristig unsere Handlungsfähigkeit stärken, dass wir auch die Notrechtsetzung und eben unsere parlamentarischen Regeln überlegen. Bereits dort kam die Frage auf: Was können wir jetzt schon ad hoc für eine virtuelle Teilnahme in einer Krisensituation tun? Da haben uns die Experten bescheinigt, dass wir das mit genau einem solchen Gesetz regeln können. Diese Frage ist also für ein dringliches Bundesgesetz schon überproportional stark mit Experten reflektiert worden - das ganz vorab.

Der Wunsch des Büros des Ständerates, dass wir uns mit der Frage weiterhin beschäftigen, ist natürlich pendent. Ich habe auch schon angekündigt, den Brief auch direkt in die zuständige Subkommission zu schicken, wo das eben behandelt wird.

Ein zweiter Punkt war das Thema der Ungleichbehandlung, einerseits bei Covid, andererseits mit Blick auf Ratsmitglieder, die dann nur abstimmen können. Ich glaube aber, namentlich die Kollegen Levrat und Stöckli konnten ausführen, dass wir hier Ungleichheiten nicht schaffen, sondern eher ausräumen. Jemand, der nämlich heute, wie kürzlich Herr Levrat, die Anordnung erhält, zuhause zu bleiben, ist total ausgeschlossen. Neu würde man zumindest im Nationalrat in einem solchen Fall einen wesentlichen Teil seiner[NB]politischen[NB]Rechte zurückerhalten - nicht alle, aber es ist doch immerhin mehr als nichts. Die Diskriminierung würde also gemildert.

Dass diese Ausnahme nur bei Covid gemacht wird, ist eben in der exekutiven Anordnung begründet. Die Exekutive soll die Legislative nicht daran hindern dürfen, ins Parlament zu kommen. Herr Stark hat dazu noch anregende Gedanken eingespiesen, auf die ich gerne kurz eingehen möchte. Zum einen ist Covid-19 eine normale Krankheit, diese müssen wir nicht speziell regeln. Der Unterschied ist aber, dass Sie bei Covid-19 per bundesrätliche Verordnung verpflichtet sind, zuhause zu bleiben - das ist der Unterschied. Wenn ich sonst[NB]krank bin - wenn ich Kopfweh habe oder was auch immer -, kann ich an der Session teilnehmen. Mir ist kein Gesetz bekannt, das mich hindern würde, nur schon mit Grippe in diesen Saal zu kommen; vielleicht das Hausrecht des Präsidenten, er würde mich vielleicht rausstellen. Bei Covid gibt es aber eine exekutive Anordnung: Mit dieser Krankheit kommst du nicht ins Haus. Mit Beinbruch kommen Sie ins Haus, und mit einem Bandscheibenvorfall kommen Sie ins Haus, Sie können kommen, wie Sie wollen - aber nicht mit Covid. Das ist die Erklärung, warum das eine spezielle Krankheit ist - medizinisch gesehen vielleicht nicht, aber von der Regulierung her schon.

Ihre Idee mit der Quarantäne fände ich persönlich interessant, vielleicht würde ich einen solchen Vorstoss sogar unterschreiben. Wir haben aber diese Regel heute nicht. Der Bundesrat hat hier keine Ausnahme für uns gemacht. Im Bundeshaus muss er auch keine machen, da hat er uns gar nichts zu regeln. Da wäre es wiederum am Präsidenten zu sagen: Ihr könnt auch mit Quarantäneanordnung hier drin sitzen. Ich glaube, das dürften Sie sogar beschliessen, oder das Büro dürfte es tun. Das Problem ist nur, wir wohnen ja nicht im Bundeshaus. Wie kommen wir also von zuhause ins Bundeshaus? Wenn ich in Quarantäne von Herisau ins Bundeshaus will, dann stoppt mich eben meine Kantonsärztin an der Kantonsgrenze zu St. Gallen, vor Gossau, und sagt: Stopp, im Namen des Bundesrates und des Ausserrhoder Regierungsrates, keinen Schritt weiter. Wenn diese Regelung aufgehoben ist, können wir gerne darüber diskutieren, das Gesetz anzupassen, Herr Stark. Heute stoppt mich aber meine Kantonsärztin kurz vor Gossau bei der Rietwis, und da komme ich gar nicht in den Genuss all dieser Garantien. Ich sehe also Ihren Gedanken, aber das müsste zuerst die Exekutive anpassen. Solange sie das nicht tut, müssen wir uns halt selber als Gesetzgeber diese Garantie sichern.

Dann noch zwei, drei untergeordnete Hinweise: Es wurde mehrfach die Schwelle von fünf Mitgliedern erwähnt. Wenn Sie die Fahne genau lesen, sehen Sie, dass diese nicht gilt. Das hat das Büro des Nationalrates einmal angeregt und dann aber fallenlassen.

Um noch auf Herrn Bauer einzugehen: Die Idee ist eben, dass das einzelne Mitglied in unserem Parlament eine Stellung hat und dergleichen, dass wir nicht, wie im Deutschen Bundestag, einfach eine Truppe sind und man erst eingreifen muss, wenn die ganze Truppe ausfällt. Jedes Ratsmitglied in diesem Haus, in beiden Sälen, ist in eigenem Recht im Namen seiner Stimmbevölkerung hier. Darum greift die Regel des Nationalrates schon bei einem Mitglied, nicht erst bei fünf. Das wäre bei uns auch so.

Ein superkleines Detail an die Adresse des Altständeratspräsidenten: Es ist nicht bloss die Verwaltungsdelegation, die das aufheben könnte, sondern auch die Koordinationskonferenz. Es ist ein bisschen besser abgestützt. In der Tat bin ich aber auch darüber gestolpert.

Herr Germann hat noch gesagt, man hätte das viel früher regeln sollen. Das war im März halt nicht möglich, wir waren ja nicht mehr hier, und dann war die Welle vorbei, und man hatte keine Dringlichkeit. Sobald man im Oktober gemerkt hat, dass die Zahlen aufwärts gehen, hat man die Maschine wieder angeworfen. [PAGE 1283]

Herr Germann hat auch gesagt, noch besser wäre, wir könnten das virtuelle Abstimmen gleich für das ganze Parlament in allen Situationen regeln, um dringlich handeln zu können. Dafür bräuchten wir ein virtuelles Parlament. Das ist natürlich vor allem technisch noch schwieriger zu handhaben, und die staatspolitischen Einwände wären noch gewichtiger. In den SPK, Herr Germann, haben wir dieses Thema für die Aufsicht auch als mögliche Lösung hängig. Es wäre jetzt jedoch definitiv übers Knie gebrochen gewesen, zu sagen, wir machen in diesem dringlichen Bundesgesetz ab Montag ein virtuelles Parlament. Das ging leider so nicht.

Ich bitte Sie darum - noch einmal zusammengefasst - zu sehen, was wir vor uns haben, nämlich eine Vorlage für dieses ganz spezifische Problem einer behördlichen, einer exekutiven Anordnung. Für diejenigen, die das wollten, nämlich die Nationalräte, wird hier minimalinvasiv - aber doch invasiv, das gebe ich zu - die Möglichkeit der Teilnahme geschaffen.

Vielleicht ein letzter Punkt: Es wurde mehrfach gesagt, es sei doch unschön, dass wir Ständeräte nicht dabei sind. Die Nationalräte würden diese Hinweise als etwas zynisch empfinden. Denn ihre erste parlamentarische Initiative stürzte ab, weil unsere Kommission - ich war in der Minderheit - mit 7 zu 6 Stimmen beschloss, dass wir Ständeräte das für uns nicht wollten. Dann haben die Mitglieder des Nationalrates eine zweite Runde gemacht und gesagt: Ja gut, dann machen wir das nur für uns, wir lassen euch weitestgehend draussen. Diejenigen, die heute gesagt haben, die Ständeräte sollten doch in der Vorlage einbezogen sein, haben jetzt immer noch die Möglichkeit, glaube ich, einen Einzelantrag zu stellen und mit der Suchen-und-Ersetzen-Funktion überall das Wort "Nationalrat" durch "Nationalrat und Ständerat" zu ersetzen. Ein solcher Antrag hätte durchaus gestellt werden können. Die Vorlage abzulehnen, schiene mir aber der falsche Weg.

Ich bitte Sie, diesen Entwurf so zu verabschieden, wie er jetzt vorliegt, aus institutionellem Respekt, namentlich gegenüber unserem Schwesterrat.