Graf Maya · Ständerat · 2020-12-09
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2020 die von Nationalrätin Regula Rytz am 21.[NB]Juni 2019 eingereichte und vom Nationalrat am 18.[NB]Juni 2020 mit 100 zu 82 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommene Motion vorberaten.
Mit der Motion Rytz Regula wird der Bundesrat ersucht, eine Präventionskampagne gegen Sexismus durchzuführen. [PAGE 1290] Die Kampagne soll sich über mehrere Jahre erstrecken und über verschiedene Kanäle eine Breitenwirkung erzielen. Die Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz garantieren die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Die tatsächliche Gleichstellung ist aber leider in vielen Bereichen noch immer nicht umgesetzt. Die Mehrheit der Kommission ist daher zur Ansicht gelangt, dass Sexismus in der Schweiz nach wie vor ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt und dass Massnahmen zu dessen Bekämpfung getroffen werden sollten.
Unter dem Begriff des Sexismus ist - in Anlehnung an eine Definition des Europarates - jegliche Form der Diskriminierung von Menschen aufgrund des Geschlechts zu verstehen. Die Erscheinungsformen reichen dabei von starren und diskriminierenden Geschlechterstereotypen, die die Wahlfreiheiten von Personen - sei es in der Leistung oder in ihrem Talent - einschränken oder es ihnen nicht ermöglichen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen, bis hin zu sexueller Belästigung und gar Gewalt.
Die Kommission sieht in einer Präventionskampagne einen von vielen zielführenden Wegen, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Der von der Motion vorgesehene umfassende Ansatz, mit Kooperationen in den Bereichen Bildung, Kultur und Wirtschaft, wird als positiv erachtet. Die Motion ist eine gute Ergänzung und fügt sich nahtlos in die vom Bundesrat geplante und vom Parlament im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 verabschiedete Gleichstellungsstrategie des Bundes ein, die neben der Gleichstellung im Erwerbsleben und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch das Handlungsfeld "Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt" vorsieht.
Darüber hinaus hat unser Parlament in der Herbstsession 2020 die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in die Legislaturplanung 2019-2023 integriert. Auch im Rahmen dieses Aktionsplans sind Präventionsmassnahmen wie Kampagnen gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt denkbar. Zudem ist zu beachten, dass die Schweiz mit der Annahme dieser Motion und mit vielen anderen Massnahmen auch internationalen Verpflichtungen nachkommt, die sich aus dem Übereinkommen der UNO zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau und dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention, ergeben.
Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen.
Eine Minderheit lehnt die Motion ab. In den Augen dieser Minderheit ist es Aufgabe der Exekutive, nicht des Parlamentes, Kampagnen zu lancieren, da die Verwaltung bereits über die notwendige Handlungsautonomie verfügt. Der Sprecher der Minderheit begründet im Folgenden die Ablehnung.