Lexipedia

Michel Matthias · Ständerat · 2020-12-09

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, weil eine gemeinsame Behandlung traktandiert ist, mein Votum für die Kommission gleich zu beiden Vorstössen zu halten.

Die Motion 20.4267 der WBK-S hat eine längere Vorgeschichte. Diejenigen, die schon länger im Rat sind, wissen: Seit Jahren werden Vorstösse hierzu eingereicht, sei es zum Verbot oder dann mindestens zur Deklaration von Nahrungsmitteln, die importiert werden und nicht den Schweizer Produktionsmethoden entsprechen und als Nahrungsmittel in der Schweiz so nicht produziert werden dürften. Entweder ging es um tierquälerisch erzeugte Produkte, um Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, oder um Deklarationspflichten für Reptilienleder und Weiteres. Bisher hat sich der Ständerat gegen punktuelle Importverbote und gegen zu absolute Deklarationspflichten gewehrt.

In dieser Kohärenz votiert unsere Kommission mit klarer Mehrheit auch gegen die heute traktandierte Motion 20.3005 der WBK-N, "Transparenz bei der Schlachtmethode". Hier empfehlen wir Ablehnung. Eine generelle Angabe der Schlachtmethode würde gemäss Motion auch für die inländische Produktion gelten. Eine generelle Angabe der Schlachtmethode für in- und ausländische Produkte schiesst gemäss unserer Kommission übers Ziel hinaus. Das Anliegen in seiner Absolutheit ist gegenüber dem Import auch kaum durchsetzbar und insbesondere bei zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln nicht oder nur schwer kontrollierbar.

Sodann würde - ich habe es kurz erwähnt - die Deklaration der Schlachtmethode gemäss Motionstext auch inländisches Fleisch betreffen. Das ist unnötig, schreibt doch die Schweizer Tierschutzgesetzgebung bei der Schlachtung - mit Ausnahme der rituellen Schlachtung von Geflügel - die vorgängige Betäubung bereits heute zwingend vor.

Aus diesen Gründen beantragen wir die Ablehnung der Motion 20.3005.

Dann haben wir uns mit dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des in unserem Rat eingereichten Postulates 17.3967, "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln", auseinandergesetzt. Der Bundesrat hat hier Bericht erstattet. Wir haben uns also zuerst Bericht erstatten lassen darüber, wie der Bundesrat eine strengere Deklarationspflicht handhabt. Gestützt auf die Kenntnis und Erkenntnis dieses Berichtes beantragen wir Ihnen nun mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, unsere Motion 20.4267 anzunehmen.

Hauptsächlich sprechen drei Gründe dafür: Erstens ist die Deklarationspflicht aus unserer Sicht ein logischer Zwilling des freien Imports, zweitens soll die Deklarationspflicht nicht absolut, sondern unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien umgesetzt werden, und drittens sprechen politische Gründe dafür. Ich komme im Einzelnen auf diese drei Gründe zu sprechen:

Zum ersten Grund: Wir von der Kommissionsmehrheit unterstützen grundsätzlich den freien Handel von Nahrungsmitteln. Wir sind gegen eine Abwehr von Nahrungsmitteln an der Grenze, selbst wenn diese nicht den hiesigen Produktionsmethoden entsprechen. Wir zwingen also Importeurinnen und Importeuren nicht Schweizer Recht auf. Als Gegenpol zur Freiheit des Handels erachten wir es aber als wichtig, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten wissen, welche Produkte mit Methoden hergestellt worden sind, die in der Schweiz unzulässig sind. Diese Transparenz ist wichtig, um erstens den Konsumierenden eine echte Wahlfreiheit zu geben und um zweitens Schweizer Produzierende, die oft teurer und nach Schweizer Standards produzieren, nicht zu benachteiligen. Wohl auch aus diesen Gründen bekundet der Bundesrat in seiner Stellungnahme Verständnis für die Motion. Die Frage bleibt nun aber, wie eine Deklarationspflicht umgesetzt werden soll und kann.

Hier komme ich zum zweiten Grund, zur Durchsetzbarkeit von Deklarationspflichten, auch unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen. Der Bundesrat möchte, gestützt auf bestehendes Recht, die Deklarationspflichten nach wie vor nur sehr punktuell einführen, also von Fall zu Fall. Er nennt in seinem Bericht drei noch vertieft zu prüfende Fälle. Das heisst nichts anderes, als dass der Bundesrat weiterhin eine kasuistische Praxis - also eine Praxis von Fall zu Fall - verfolgen will. Der Grundsatz gemäss Bundesrat bleibt somit die deklarationsfreie Einfuhr. Wir sehen das anders: Wie erwähnt, erscheint die Deklaration von Produktionsmethoden, welche in der Schweiz verboten sind, als logische Folge, quasi als Zwilling des freien Imports.

Der Bundesrat hat Bedenken, dass es bei mehr Deklarationspflichten völkerrechtliche Probleme geben könnte; und die betroffene Branche erachtet eine Deklarationspflicht bei zusammengesetzten Produkten als kaum umsetzbar. Gerade diese Bedenken nimmt unsere Motion eben auf, indem sie im letzten Satz - man muss den Motionsauftrag bis zum Schluss lesen - schreibt: "Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind." Das ist der letzte Satz der Motion. Es sind genau diese Kriterien, welche der Bundesrat seinerseits in seinem Bericht bezüglich der Prüfung neuer Deklarationspflichten erwähnt. Es ist nicht nur eine Kann-Formulierung, sondern eine Ist-Formulierung - es "ist zu berücksichtigen". Diese Kriterien sind zu berücksichtigen; es ist also eine verpflichtende Handlungsanweisung.

Hinzu kommt noch das Prinzip der Verhältnismässigkeit, welche die Motion nur deshalb nicht ausdrücklich erwähnt, weil die Verhältnismässigkeit ohnehin, wir wissen es, Voraussetzung jeglichen staatlichen Handelns ist. Verhältnismässigkeit ist also vorausgesetzt. Unverhältnismässig oder kaum durchsetzbar kann eine Deklarationspflicht gerade bei den zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Produkten sein. Gerade die Anwendung der Deklarationspflicht auf solche Produkte ist ja für unsere Kommission ein Grund, weshalb wir die Motion 20.3005 zur Ablehnung empfehlen.

Zum dritten Grund: Schliesslich ist der in mehreren politischen Vorstössen erwähnte Bedarf nach verstärkten Deklarationspflichten zu beachten. Ich erinnere daran, dass der Nationalrat die Motion 20.3005 der WBK-N, "Transparenz bei der Schlachtmethode", die wir heute zur Ablehnung empfehlen, mit 122 zu 65 Stimmen klar angenommen hat. Auch hat er die Motion Aebischer Matthias 15.3832, "Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte", vor fünf Jahren angenommen. Schliesslich erinnere ich an eine Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 15.499. Damals haben die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden eine Deklarationspflicht gefordert, die weiter geht als heute. Darunter waren [PAGE 1293] auch mehrere Kantone, die ja dann für den Vollzug verantwortlich sind.

Ich mache noch einen Hinweis auf einen Vorbehalt des Bundesrates: Der Bundesrat macht am Schluss seiner Stellungnahme zu unserer Motion den Vorbehalt, dass er, im Fall einer Annahme der Motion in unserem Rat, im Zweitrat den Antrag stellen werde, künftige Deklarationen systematisch - systematisch! - gemäss den Kriterien zu prüfen, die er in seinem eigenen Bericht zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln verabschiedet hat. Ich habe diese Kriterien erwähnt: Definierbarkeit, Völkerrechtskonformität, Durchsetzbarkeit und Verhältnismässigkeit. Diese Absicht des Bundesrates lässt sich aus meiner Sicht mit unserem Motionstext also durchaus vereinbaren.

Ich komme zum Schluss. Nach allen bisherigen punktuellen Versuchen, die meist in unserem Rat scheiterten - aus meiner Sicht zu Recht, da sie eben punktuell oder dann zu weitgehend regulierten -, ist es nun an der Zeit, einen Grundsatz zu statuieren, welcher aus unserer Sicht die Bedenken des Bundesrates und auch der betroffenen Branchen betreffend Völkerrechtskonformität und Umsetzbarkeit berücksichtigt.

Ich bitte Sie deshalb, unsere Motion anzunehmen.