Lexipedia

Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-12-09

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Bei der Änderung des Gesetzes mit dem holprigen Titel "Nationalstrassenabgabegesetz" geht es ja um die Vignette und primär darum, dass diese Vignette in Zukunft nicht mehr auf die Windschutzscheibe geklebt werden muss, sondern einfach mit dem Computer oder dem Handy gekauft werden kann. Es geht auch darum, wie man dann kontrolliert, wer eine Vignette gekauft hat und wer nicht. Genau um diese beiden Fragen geht es auch bei den verbleibenden zwei Differenzen.

Die erste Differenz handelt davon, wo und wie man die Vignette im Ausland kaufen kann. Sie haben es von den Vorrednern gehört, das wird in Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe a geregelt: Die Vignette kann man im Ausland und in der Schweiz online erwerben, das ist die Digitalvignette. Wer das nicht kann oder dieser Online-Technik nicht mächtig ist, hat die Möglichkeit, dann an der Grenze wie bisher eine Klebevignette zu kaufen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass dieses System allen gerecht wird und es keine zusätzlichen Verkaufsstellen im Ausland braucht. Das ist auch die Meinung des Ständerates bzw. des Bundesrates. Klar geht für einige Organisationen nun ein lukratives Geschäft verloren, werden doch pro Jahr 2 Millionen Vignetten im Ausland verkauft, welche pro Stück 4 Franken Kommission abwerfen. Umgekehrt sind das 8 Millionen Franken, welche die Eidgenossenschaft in Zukunft einsparen kann. Deshalb und, wie erwähnt, wegen der Kaufmöglichkeit an der Grenze braucht es unseres Erachtens keine künstliche Verlängerung dieser Verkaufsstellen.

Bei der zweiten Differenz geht es um die Art und Weise, wie in Zukunft kontrolliert wird, wer mit oder ohne Vignette auf unseren Autobahnen fährt. Einig sind sich der Ständerat und der Nationalrat darüber, dass die fix eingerichteten Kameras der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Kantone das tun sollen. Die Frage ist nur noch, ob sie das automatisch und immer machen oder nur ab und zu. Wir im Nationalrat, das haben wir bereits entschieden, wollen keine 24-Stunden-Überwachung, um zu prüfen, ob jemand eine Vignette hat oder nicht. Wir haben in der ersten Lesung deshalb das Wort "stichprobenartig" hinzugefügt. Im Amtlichen Bulletin zur Debatte des Ständerates lesen wir, dass er eigentlich dasselbe will, dies aber nicht explizit im Gesetzestext erwähnt hat.

Wir von der SP-Fraktion sind anderer Meinung und stimmen deshalb der nationalrätlichen Version mit der Ergänzung des Wortes "stichprobenartig" zu, d. h., wir erhalten eine minime Differenz aufrecht.