Würth Benedikt · Ständerat · 2020-12-09
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, beide Motionen abzulehnen. In der Kommission war ich bei der Motion 20.3005 zur Frage der Schlachtung in der Mehrheit, bei der Motion 20.4267 zur Frage der Deklaration war ich in der Minderheit. Ich habe aber keinen Minderheitsantrag gestellt. Ich bin froh, dass der Bundesrat dargelegt hat, wieso die Motion 20.4267 abzulehnen ist.
Herr Michel hat dargestellt, dass der Grundsatz des freien Handels in der Kommission unbestritten ist. Man kann nicht irgendwelche generellen Importverbote erlassen, das ist uns bewusst. Die Hürde für solche Importverbote ist sehr hoch. Quasi der kleine Bruder oder die kleine Schwester ist dann eben die Deklarationspflicht, die man natürlich sehr weit ausgestalten kann und die dann eben faktisch auch wieder zu Handelshemmnissen führen kann. Vor diesem Hintergrund - der Berichterstatter hat es ausgeführt - hat die Kommission diese Kriterien dann in die Motion eingefügt. Man spricht davon, dass das verpönte Verhalten klar definierbar sein muss; das ist das erste Kriterium. Die Deklarationspflicht muss zweitens verhältnismässig und vollziehbar sein. Drittens darf sie nicht gegen internationales Recht verstossen.
Nun, was heisst das konkret in der Praxis? Ich glaube, wir müssen diese sehr breit gefasste Motion auch vom Ergebnis her denken. Ich bin froh, wenn Bundesrat Berset bei seiner Beurteilung dann auch auf diese Punkte eingeht. Sie lesen in der Motion, dass der Ausgangspunkt Produktionsmethoden sind, die in der Schweiz bereits verboten sind. Nun ist es natürlich offensichtlich so, dass die Standards in kaum einem anderen Land äquivalent zu den Schweizer Standards sind. Wir haben in der Kommission Beispiele mit Stallgrössen diskutiert. Eine Produktion, für die bei uns eine Stallgrösse von 20 Quadratmetern vorgeschrieben ist, ist nach Schweizer Lesart streng genommen verboten, wenn sie in Deutschland vielleicht mit 18 Quadratmetern Stallgrösse erfolgt. Hier stellen sich natürlich Fragen der Verhältnismässigkeit: Wer beurteilt diese Verhältnismässigkeit? Wer sagt, welche Produktionsmethoden noch toleriert werden und welche nicht? Ist das die Behörde, sind das die Branchenorganisationen usw.? Ich stelle einfach fest, dass sich mit dieser sehr ausufernden Motion zahlreiche Fragen öffnen.
Die Motion verlangt, dass das verpönte Verhalten definierbar sein muss. Auch hier muss man sich folgende Fragen stellen: Wer definiert, welches Verhalten verpönt ist und zu einer Deklarationspflicht führt? Welches sind die Rahmenbedingungen, und wie ist die Durchsetzbarkeit? Nimmt die Branche hier eine Rolle ein? Macht das die Behörde? Wer beurteilt schlussendlich dieses Kriterium? Mir ist bewusst: Die Kombination von Protektionismus und Konsumentenschutz ist natürlich en vogue, sie ist potenziell auch mehrheitsfähig. Aber ich möchte Ihnen trotzdem zu bedenken geben: Man kann hier schon weitere Hürden einbauen, aber der schweizerische Lebensmittelsektor wird nie auf einem Niveau sein, auf dem er die Schweizer Bevölkerung autark versorgen kann. 8,5 Millionen Menschen kann man nicht autark versorgen; dies einfach als Grundsatz. Wenn man das machen wollte, dann hätte das enorme Auswirkungen auf unsere Umwelt. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Wir haben ja während der letzten Session über die Intensität der Landwirtschaft und über alle Nebeneffekte im Bereich der Nitrate, Stickstoffe, Pestizide usw. diskutiert. Hier müssen wir also auch einfach etwas realistisch sein.
Mit Blick auf die Thematik Protektionismus müssen wir uns auch einfach bewusst sein: Wir können das Problem von zwei Seiten her angehen. Wir können sagen, wir lassen alles deklarieren, was nicht unseren Normen entspricht. Wir können es aber auch andersrum machen. Wir können sagen: Wir positionieren den Schweizer Lebensmittelsektor, und wir unterstreichen die Bedeutung, die Natürlichkeit und die Qualität der Schweizer Lebensmittelprodukte. Mir scheint das eigentlich der bessere Weg zu sein, anstatt eine generelle Deklarationspflicht einzuführen, welche sehr ausufernd ist, welche letztlich eben jede Produktionsmethode, die von Schweizer Standards abweicht, sanktioniert bzw. deklariert.
Ich komme aus einem Kanton, in dem der Lebensmittelsektor ziemlich stark ist. Als die neue Lebensmittelgesetzgebung kam, habe ich, damals noch als Regierungsrat, aus der Branche gehört, was das bedeutet, welche Auflagen und welche Bürokratie das ausgelöst hat. Seit ich hier im Parlament bin, muss ich einfach feststellen: Die Botschaft aus der Branche ist nicht angekommen. Wir regulieren im Grunde genommen ständig mehr in diesem Bereich. Das stört mich. Darum, glaube ich, müssen wir den Weg des Bundesrates gehen. Er hat nämlich sehr klar gesagt, dass er nicht tel quel gegen Deklarationsvorschriften sei, aber dass er diese im Einzelfall sauber prüfen möchte. Er möchte Deklarationsvorschriften auch konkret mit den Branchen besprechen, er möchte sie in eine Vernehmlassung geben und eine Regulierungsfolgenabschätzung machen - ein Thema, das gerade beim Lebensmittelrecht sehr kontrovers diskutiert wurde.
Ich bin der Überzeugung, dass das der richtige Weg ist, und ich empfehle Ihnen darum wirklich, hier dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen. Ich glaube, der sehr breite und sehr ausufernde Ansatz der Motion ist der falsche.