Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-12-09
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
In diesem Rat haben wir das Geschäft zum letzten Mal am 16. September beraten und drei Differenzen an den Ständerat zurückgegeben: die Differenz in Artikel 12a - da ist uns der Ständerat gefolgt - und, wie wir jetzt schon gehört haben, zwei weitere Differenzen, die noch offen sind. In diesen Differenzen geht es einerseits um den Verkauf der Klebevignette im Ausland, andererseits um die Kontrolle und Überprüfung der Abgabe. Es geht um die Frage, wie sie erfolgen soll, und es geht explizit auch um die Frage, wie fixe und allenfalls mobile Geräte einzusetzen sind.
Zum Verkauf der Klebevignette im Ausland: Soll die Eidgenössische Zollverwaltung wirklich weiterhin verpflichtet werden, die Klebevignette auch im Ausland zu verkaufen? Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen aus drei Gründen, zukünftig auf den Verkauf der Klebevignette an ausländischen Verkaufsstellen zu verzichten:
1.[NB]Ausländerinnen und Ausländer haben ebenfalls die Möglichkeit, die Vignette online zu kaufen.
2.[NB]Diejenigen, welche das nicht tun möchten, können die Klebevignette weiterhin an den Autobahn-Grenzzollstellen bzw. am Grenzübergang kaufen.
3.[NB]Zudem sparen wir, wie wir es jetzt auch vom Herrn Bundesrat wieder gehört haben, 8 Millionen Franken pro Jahr. Ich glaube, dass wir diese 8 Millionen Franken sinnvoller einsetzen können.
Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 13 zu 11 Stimmen, dem Ständerat zu folgen.
Die zweite Differenz betrifft die Kontrolle und Überprüfung der Abgabe. An der Grenze ist die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig, im Landesinnern sind dies die Kantone. Der Nationalrat beschloss am 16. September dieses Jahres, dass die Eidgenössische Zollverwaltung und die Kantone mobile Geräte für automatisierte und stichprobenartige Kontrollen einsetzen können. Der Ständerat kam dem Nationalrat entgegen und beschloss am 7. Dezember, dass die Eidgenössische Zollverwaltung und die Kantone Anlagen und mobile Geräte für automatisierte Kontrollen einsetzen können. Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat das Thema gestern Morgen nochmals intensiv diskutiert. Der Kommission ist es wichtig, dass die Kontrollen limitiert sind und - im Extremfall - nicht sieben Tage während 24 Stunden erfolgen. Deshalb hat die Mehrheit mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, die ständerätliche Variante um das Wort "stichprobenartig" zu ergänzen. Die Kontrollen sollen also durch fixe Anlagen und mobile Geräte für automatisierte Kontrollen stichprobenartig eingesetzt werden können.
Die Vertreter der Minderheitsanträge haben ihre Argumente bereits erläutert.
Im Namen der Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, bei Artikel 9a dem Ständerat zu folgen und Artikel 11 Absatz 3 mit dem Wort "stichprobenartig" zu ergänzen.