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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2020-12-09

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-09

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, wie ich es vorhin in meinem Votum schon gesagt habe: Wir wollen nicht das Erbrecht revidieren, weil es dort Fehler gibt, und gleichzeitig Fehler beim Legiferieren machen - das wäre allzu ungeschickt. Es ist richtig, dass Absatz 1 von Artikel 23 des Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht zur Anwendung kommen kann, schon wegen des Wortlauts. Aber Absatz 2 sieht eine Anfechtungsmöglichkeit vor, wenn die Insemination nicht nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt ist. Ist diese Bestimmung anwendbar, ja oder nein?