Flach Beat · Nationalrat · 2020-12-09
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen namens der Kommission für Rechtsfragen - hoffentlich ein letztes Mal - Bericht erstatten über das Projekt "Ehe für alle" gemäss der vor etwas mehr als sieben Jahren eingereichten parlamentarischen Initiative der grünliberalen Fraktion, als deren Sprecherin Frau Bertschy fungiert.
Die Kommission hat noch zwei Differenzen mit in den Rat gebracht. Wir sind am 3. Dezember zusammengesessen, Sie haben es gehört. Es geht jetzt noch um die Frage "Samenspende, ja oder nein?" und um die Fragen, die Herr Kollege Vogt mit seiner Minderheit I aufgegriffen hat.
Lassen Sie mich zuerst zum Antrag dieser Minderheit I (Vogt) einige Ausführungen machen. Herr Vogt wollte insbesondere noch etwas Feinschliff in die Sache bringen. Er hat deshalb entsprechende Anträge eingereicht, insbesondere beispielsweise zu Artikel 255a. Herr Vogt hat zu Recht ausgeführt, dass in unserem Text steht, dass die Mutter, die als Zweitmutter eingetragen wird, als Mutter "gelte". Das töne - und das ist so natürlich richtig -, wie wenn das ein anfechtbarer Punkt wäre. Aber es ist zuhanden der Materialien festzuhalten, dass dem natürlich nicht so ist, dass dies nicht unserer Absicht entspricht. Wir wollen vielmehr, dass in jenen Fällen, in welchen mittels Samenspende - entsprechend den Möglichkeiten, wie sie jetzt aufgezeigt worden sind - ein Kind gezeugt wird, die Zweitmutter natürlich auch die Mutter ist, auch nach dem Gesetz.
Die zweite Frage, die die Minderheit Vogt aufwirft, ist die Frage, ob wir das Abstammungsrecht gemäss Artikel 23 des Fortpflanzungsmedizingesetzes hier so regeln wollen, wie es die Kommission nun vorschlägt, oder eben nicht. Die Kommission ist der Meinung, es mache Sinn und sei auch zweckmässig, dass wir entsprechend so legiferieren, auch vor dem Hintergrund, dass wir demnächst das Abstammungsrecht weiter diskutieren wollen.
Der Ständerat hat - und damit komme ich zur Minderheit II (Bregy) - unsere grosse Lösung der Samenspende etwas redimensioniert, indem er den Punkt aufgegriffen hat, dass es für die Interessen der Kinder, für das Kindeswohl, klüger sei, wenn wir klare Voraussetzungen schaffen, um zu sagen, welche Kinder entsprechende Rechte geniessen. Sie hier im Saal hatten in der Mehrheit ja eigentlich ganz aufgemacht und waren für die grosse Lösung, wonach grundsätzlich im Fall einer Frau, die mit einer anderen Frau verheiratet ist und ein Kind bekommt, die andere Frau automatisch als Mitmutter gilt, egal, woher die Samenspende kommt. Das wirft natürlich Fragen auf, die entsprechend geregelt werden müssen. Das hat den Ständerat veranlasst, hier eine Zwischenlösung zu finden, die natürlich eine gewisse Diskriminierung aufdeckt gegenüber Frauenpaaren, die eben nicht nach Fortpflanzungsmedizingesetz der Schweiz, sondern auf einem anderen Wege eine Insemination erhalten und so schwanger werden.
Aber in Anbetracht einer Güterabwägung, unter Berücksichtigung der Rechte dieser Kinder und ihrer Ansprüche auf Gleichstellung ist es richtig, dass die Kommission letztlich auch hier dem Ständerat gefolgt ist und entsprechend die ständerätliche Lösung, die etwas kleiner ist und weniger weit geht, unterstützt. Sie hat das Anliegen von Herrn Bregy mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der von Herrn Vogt eingebrachte Antrag - das habe ich vergessen zu erwähnen - wurde in der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen in den vergangenen sieben Jahren eine grosse Arbeit geleistet hat. Aber auch viele Leute innerhalb und ausserhalb des Parlamentes und in der Verwaltung verdienen Dank für ihre Arbeit, die sie gemacht haben, denn es ist ja nicht selbstverständlich, dass das Parlament selbst das Heft in die Hand nimmt und eine solch grosse und weitreichende Vorlage quasi selber erarbeitet. Das hat viel gebraucht, es hat viel Nerven gebraucht, und es hat viel Engagement gebraucht, und viele haben auch einen Lernprozess mitgemacht. Auch der Bundesrat hat letztlich einen Lernprozess mitgemacht, wie wir alle auch. Ein Maler hat mir einmal gesagt: Wenn du vor einem grossen Werk stehst, ist irgendwann der Moment da, wo du dir überlegen musst, ob du den Pinsel jetzt noch einmal anlegen willst oder ob es nicht gut ist. Ich kann namens der Kommission sagen: Jetzt ist es gut.
Stimmen Sie bitte den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu, und ermöglichen Sie damit schon bald die Ehe für alle.