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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte betonen: Für den Bundesrat ist die Bekämpfung des Menschenhandels ein wichtiges Anliegen, und er unterstützt die Strategie und Umsetzung der zahlreichen Massnahmen, welche im Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017-2020 enthalten und beschrieben sind.

Die Motion erkennt richtig, dass die Zuständigkeit für die Strafverfolgung des Menschenhandels bei den Kantonen liegt. Die Kantone bestimmen autonom, wie sie sich für die Erfüllung dieser Aufgabe organisieren, welche Ressourcen sie dafür einsetzen und welche Prioritäten sie bei der Bekämpfung von Menschenhandel setzen. Der Bund leistet auch Finanzhilfen, nicht nur personelle Hilfen; er unterstützt verschiedene Arbeiten der Kantone, leistet aber auch jährlich 400[NB]000 Franken für Präventionsprojekte gegen Menschenhandel in den Kantonen.

Es muss aber berücksichtigt werden, dass es in der Natur unseres föderalen Systems liegt, dass die Kantone zunächst versuchen, sich untereinander zu helfen. Es ist nicht zielführend, wenn den Kantonen mit der Annahme der Motion zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt würden, ohne dass sie vorher einen konkreten Unterstützungsbedarf geäussert oder auch beim Bund überhaupt Mittel beantragt hätten. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Bekämpfung von Menschenhandel findet bereits heute auf vielfältige, konstruktive Art und Weise statt und wird laufend verbessert. Der eingangs erwähnte Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel wird in der ersten Hälfte 2021 evaluiert, und das gibt dann auch Möglichkeiten, noch einmal die Effektivität der Bekämpfung des Menschenhandels zu beurteilen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.