Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09
Wortprotokoll
Ich glaube, das war heute Nachmittag jetzt die letzte Begegnung hier vorne zwischen Herrn Addor und mir. Herr Addor fordert eine Verankerung des Grundsatzes "in dubio pro populo" in der Verfassung oder im Gesetz. Der Grundsatz "in dubio pro populo" besagt, dass kantonale Volksinitiativen für gültig zu erklären sind, sofern diese rechtskonform ausgelegt werden können. Liegt hingegen ein offensichtlicher Widerspruch zum übergeordneten Recht vor, so wird die Initiative für ungültig erklärt, ohne dass der Grundsatz zur Anwendung gelangt.
Der Grundsatz "in dubio pro populo" leitet sich aus dem in der Verfassung mehrfach vorgesehenen Verhältnismässigkeitsprinzip ab und ist demnach in unserer Rechtsordnung bereits vorgesehen. Ausserdem würde eine zusätzliche, explizite rechtliche Verankerung des Grundsatzes nichts an der Rechtsprechung zur Überprüfung von kantonalen Volksinitiativen ändern. Insbesondere würden Initiativen, welche offensichtlich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar sind, weiterhin für ungültig erklärt werden. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist das zu begrüssen. Angesichts der genügenden Verankerung des Grundsatzes "in dubio pro populo" in der Rechtsordnung besteht kein Bedarf, den Grundsatz explizit in der Verfassung oder im Gesetz aufzuführen.
Ich bitte auch hier um Ablehnung der Motion.