Maissen Theo · Ständerat · 2002-10-02
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Mir ist es ein Anliegen, zu unterstreichen, dass die Formulierung der Kommission sehr zu befürworten ist; damit werden die künftige Pflicht und die Aufgaben der Kantone eindeutig festgelegt. Aber das ist im Moment nicht mein Kernanliegen.
Ich habe über viele Jahre im Bereich Spitex gearbeitet und mitgeholfen, im Kanton Graubünden entsprechende Institutionen aufzubauen. Man muss feststellen, dass sehr viel Gutes und Wirksames getan worden ist, vor allem für die Betagten.
Wir befinden uns mit Spitex im Bereich der Diskussionen über Kosten: Verteuert Spitex das Gesundheitswesen oder nicht? Ich bin überzeugt: Wenn wir Spitex nicht hätten, hätten wir im Gesundheitswesen zusätzliche Kosten, weil wir mehr stationäre Leistungen erbringen müssten. Man kann den heutigen und den früheren Zustand nicht vergleichen: Wir haben heute mehr Betagte, die entsprechende Betreuung und Pflege brauchen.
Was ich bei dieser Entwicklung bedaure, ist, dass wir eine Altlast übernehmen, die der Bund verursacht hat. Das hier darzulegen ist mir ein Bedürfnis, nachdem ich während Jahren ohne Erfolg gegen eine Situation gekämpft habe, die heute eine Altlast ist. Seinerzeit, bei der Einführung der Beiträge des Bundes an die Betagtenhilfe über die AHV-Gesetzgebung, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass nur Institutionen des privaten Rechtes Beiträge erhalten. Der Ausgangspunkt war damals eine Auseinandersetzung in den grossen Städten zwischen privaten Institutionen und Institutionen der öffentlichen Hand. Die Privaten befürchteten, dass die öffentliche Hand - vor allem in den grossen Städten - Aufgaben an sich reissen würde. Das führte dazu, dass wir in den ländlichen Regionen neben den bestehenden öffentlich-rechtlichen Institutionen praktisch künstliche Gebilde privaten Rechtes schaffen mussten, damit wir die Beiträge beziehen konnten.
Heute muss man feststellen, dass man damals die Chance verpasst hat, effiziente bestehende Strukturen der Zusammenarbeit oder Trägerschaften des öffentlichen Rechtes - ich denke an öffentlich-rechtliche Trägerschaften von Gemeindeverbänden - zu benutzen. Ich hoffe, dass es jetzt - vielleicht etwas spät - möglich ist, diese Altlast in den Kantonen abzuarbeiten. Das ist im Nachhinein wirklich zu bedauern.
Ich möchte nun dem Zweitrat noch das Anliegen weitergeben, das auch Kollege David angesprochen hat. Wir müssen beim Übergang zur neuen Regelung darauf achten, dass sichergestellt ist, dass den Trägerschaften, die heute im Bereich Spitex tätig sind, finanziell nicht "der Schnauf ausgeht". Es gibt dort sehr viele Institutionen, die heute praktisch von der Hand in den Mund leben und keine freien Liquiditäten haben. Sie warten alljährlich auf die für das Vorjahr gesprochenen Beiträge des Bundes. Zum Teil gibt es bei der Auszahlung dieser Beiträge auch Stockungen, und die Organisationen müssen sich dann abmühen, dass sie finanziell überhaupt über die Runden kommen. Das ist ein sehr fragiles Gebilde, und wir dürfen nicht riskieren, dass finanzielle Lücken entstehen. Die Kosten dieser Organisationen sind ja grossmehrheitlich Personalkosten und betreffen Leistungen, die sie selber erbringen. Ohne Liquidität bekommen sie sehr rasch Probleme.
Ich möchte dem Zweitrat dringend das Anliegen weitergeben, dass man hier saubere Übergangslösungen findet, damit diese Institutionen ihre Tätigkeit zum Wohle der Betagten und Behinderten weiterführen können.