Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09
Wortprotokoll
Der elektronische Vertragsabschluss ist bereits heute in den meisten Fällen möglich. Die meisten Geschäfte des Alltags können nämlich formfrei abgeschlossen werden, das heisst auch mit einfachem E-Mail oder über ein Online-Formular, wie dies in den Webshops üblich ist. Formfrei abgeschlossen werden können insbesondere alltägliche Kauf-, Werk- und Mietverträge sowie Aufträge.
Dort, wo das Gesetz die Schriftlichkeit vorsieht, ist ein elektronischer Vertragsabschluss aber ebenfalls schon heute möglich: Ausser mittels eigenhändiger Unterschrift kann diese nämlich auch mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur erfüllt werden. Diese Signatur wurde gerade dafür geschaffen, die eigenhändige Unterschrift im digitalen Bereich zu ersetzen. In diesen Fällen besteht aber ein Bedürfnis nach dem Schutz vor einem übereilten Vertragsabschluss und nach einem verlässlichen Beweismittel. Eine Textform, welche auf eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur verzichtet, wird diesen Schutzzwecken nicht gerecht. Die einfache Schriftlichkeit kann also nicht einfach durch eine Textform ersetzt werden, ohne das heutige Schutzniveau aufzugeben.
Der Bundesrat lehnt die Motion deswegen ab. Er prüft jedoch Alternativen für zwei auch im Alltag wichtige Fälle der Schriftform, nämlich für die Forderungsabtretung und die provisorische Rechtsöffnung.
Ich bitte um Ablehnung der Motion.