Egger Mike · Nationalrat · 2020-12-09
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-09
Wortprotokoll
Der Bund vergütet den Kantonen pauschal die Kosten der materiellen Nothilfe an abgewiesene Asylbewerber, welche die Schweiz eigentlich unverzüglich verlassen müssten. Es ist störend, dass bei einem negativen Entscheid diese abgewiesenen Personen, trotz ihrem illegalen Aufenthalt, Nothilfe erhalten, welche notabene vom Schweizer Steuerzahler finanziert werden muss.
Im Jahr 2018 bezogen insgesamt 7846 Personen Nothilfe. Davon stammten 35 Prozent aus Eritrea, Äthiopien, Algerien, Georgien und dem Irak. Da der Ausreisevollzug mit diesen Herkunftsländern oftmals schwierig ist, wirkt sich das auch auf die Dauer des Nothilfebezugs aus. Die durchschnittliche Bezugsdauer pro Person stieg 2018 um ganze 8 Tage auf insgesamt 145 Tage. Die Kosten beinhalten neben der eigentlichen Nothilfe auch sämtliche Gesundheitskosten. Im Jahr 2018 mussten dafür insgesamt, gemäss Staatssekretariat für Migration, rund 63 Millionen Franken durch den Steuerzahler aufgewendet werden.
Fakt ist, dass zahlreiche Personen in der Schweiz bleiben, weil ihre Herkunftsländer zu wenig oder gar nicht mit der Schweiz kooperieren, um sie zurückzuführen, bzw. weil die Schweiz zu wenig Druck auf die Regierungen dieser Länder ausübt. Daher sollen in Zukunft die Kosten für die Nothilfe in Rechnung gestellt werden, mittels einer finanziellen Kompensation der Ausgaben im Rahmen der Entwicklungshilfe. Die Schweiz bezahlte im Jahr 2019 etwa 3,07 Milliarden Franken an Entwicklungshilfe. Auch die Hauptherkunftsländer der abgewiesenen Asylbewerber erhielten 2019 solche Gelder: Eritrea 0,9 Millionen Franken, Äthiopien 11 Millionen, Algerien 2 Millionen, Georgien 2,3 Millionen und der Irak 11,2 Millionen Franken.
Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme zu meiner Motion aus: "Eine Inrechnungstellung der durch ihre Staatsbürger in der Schweiz verursachten Kosten würde von den betroffenen Staaten freiwillig kaum beglichen, könnte rechtlich nicht durchgesetzt werden und ist daher nicht zielführend." Geschätzte Frau Bundesrätin, da muss ich Ihnen leider widersprechen. Setzen Sie hier Druckmittel ein, und reduzieren Sie einfach die finanzielle Unterstützung an diese unkooperativen Staaten um den Betrag der Nothilfe, die von den betroffenen Staatsangehörigen in der Schweiz kassiert wird. Diese sind nämlich illegal in der Schweiz.
Die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Asylpolitik ist nur gewährleistet, wenn abgewiesene Asylbewerber das Land auch tatsächlich verlassen müssen. Diesem Grundsatz wird heute aus meiner Sicht zu wenig Rechnung getragen. Mit seiner aktuellen Haltung signalisiert der Bundesrat, dass er in diesem Bereich resigniert hat und dass man sich in der Schweiz eigentlich nicht an bestehende Gesetze halten muss. Der Staat bzw. der Steuerzahler muss ja in jedem Fall für die Beträge aufkommen.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.