Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-10-02
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Hier muss ich etwas zu Artikel 128 Absatz 4 sagen, denn Sie finden da einen Mehrheitsantrag und einen Minderheitsantrag. Worum geht es? Gemäss den bestehenden Modellrechnungen könnte die Kostenneutralität für den Bundeshaushalt auch bei einem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent anstatt lediglich 15 Prozent sichergestellt werden. Da sich aber bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des NFA noch Verschiebungen bezüglich der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen ergeben können, schlägt der Bundesrat vor, in der Verfassung zu legiferieren, dass der Kantonsanteil auf mindestens 15 Prozent festgelegt wird. Die Kantone - das möchte ich betonen - haben dem zugestimmt. Bei einem festen Kantonsanteil von 17 Prozent, so befürchtet man beim Bund, würde bei grösseren Verschiebungen der Spielraum fehlen, um die Kostenneutralität für den Bundeshaushalt sicherzustellen.
Gestützt auf diese Ausführungen möchte nun die Kommission den Anteil der Kantone doch grundsätzlich auf mindestens 17 Prozent anstatt lediglich auf 15 Prozent festlegen. Aber die Kommission anerkennt, dass es aus Gründen der Kostenneutralität für den Bundeshaushalt erforderlich sein kann, diesen Anteil ausnahmsweise nach unten zu durchbrechen. Es gibt nun auf der Basis dieser Erkenntnis zwei Lösungsvorschläge. Die Mehrheit will in den Verfassungstext den Grundsatz einbauen, dass es mindestens 17 Prozent sein sollen, will aber die Möglichkeit einräumen, dass dieser Anteil ausnahmsweise bis auf 15 Prozent gesenkt werden kann, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erforderlich machen. Dies ist eine Bestimmung auf Dauer. Demgegenüber will die Minderheit Schweiger dieses Problem in Form einer Übergangsbestimmung gemäss Artikel 197 Ziffer 5 regeln.