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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-10-02

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Dem Votum von Herrn Inderkum konnten Sie entnehmen, wo eine Übereinstimmung zwischen Mehrheit und Minderheit besteht und wo nicht.

Ganz kurz wiederholt: Die Kommission stimmt darin überein, dass den Kantonen im Prinzip weiterhin 17 Prozent zustehen sollen. Es besteht zwischen Mehrheit und Minderheit ebenfalls Einigkeit darüber, dass eine Reduktion auf 15 Prozent erfolgen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen, die mit dem Finanzausgleich zusammenhängen, erfüllt sind. Der Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit besteht nur darin, dass die Voraussetzungen für diese Herabsetzung auf 15 Prozent unterschiedlich gewichtet werden. Die Minderheit ist der Auffassung, dass eine solche Reduktion auf 15 Prozent dann - und nur dann! - erfolgen kann, wenn dies in Zusammenhang mit der erstmaligen Einführung des Finanzausgleiches, so wie wir ihn heute beraten, notwendig ist.

Warum stellt Ihnen die Minderheit diesen Antrag? Sie haben den bisherigen Voten entnommen, dass dem jetzt zu diskutierenden Finanzausgleich auch die Vertreter der Geberkantone sehr wohlwollend gegenüberstehen. Wir sagen denn auch: Soweit der Finanzausgleich im Rahmen dessen, was Gegenstand dieser Vorlage ist und in den Beratungen entsteht, eine Herabsetzung auf 15 Prozent erfordert, können wir dem zustimmen, weil dies innerhalb des nun vorliegenden Systems und innerhalb der von uns nun getroffenen Annahmen erfolgt.

Die Position der Geberkantone ist aber ebenfalls folgende: Wenn über das hinausgegangen wird, was heute vorliegt, und in Zukunft andere Elemente eine Rolle spielen, welche einen erhöhten Anteil des Bundes zur Folge haben, sollte dies nicht einfach so möglich sein, sondern es sollte entsprechende gesetzliche Schritte bzw. die Änderung der Verfassung voraussetzen. Grund für diese Beurteilung ist, dass in allen anderen Bereichen, welche finanziell sensitiv auf die Bürger wirken, in der Verfassung ebenfalls Maxima festgeschrieben sind, sprich Bundessteuer, sprich Mehrwertsteuer. Wir vertreten also diese Auffassung und ersuchen auch die Nehmerkantone, unserer Position Verständnis entgegenzubringen.

Wir bejahen den Finanzausgleich so, wie er nun vorliegt. Wenn später einmal Abänderungen erfolgen, soll das im parlamentarischen Verfahren geschehen, und es soll nicht in der Kompetenz des Bundesrates liegen, das zu entscheiden. Sonst würden die Geberkantone doppelt bestraft werden: Einerseits würden sie nämlich weniger Anteile aus der Bundessteuer erhalten, und andererseits würde wegen der Mehrentnahme des Bundes aus der Bundessteuer der Anteil, den die finanzstarken Kantone zu tragen haben, wachsen, weil ja drei Viertel dieses Anteils, den der Bund mehr beansprucht, auch den Geberkantonen belastet werden können.

In diesem Sinne und auch aus Gründen der Symmetrie zwischen den Positionen von Geber- und Nehmerkantonen bitte ich Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.