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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02

Wortprotokoll

Sie wissen, dass der Anteil der direkten Bundessteuer, der an die Kantone zurückgeht, heute 30 Prozent beträgt und dass 13 Prozent davon unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft verteilt werden. Neu wird die Finanzkraft nicht mehr berücksichtigt. Das ist auch richtig so, denn es wäre systemwidrig, weil wir andere Instrumente haben: den horizontalen Ressourcenausgleich, die Ausgleiche von oben für besondere Lasten. Das heisst: Was von der direkten Bundessteuer an die Kantone zurückfliesst, ist nicht gekürzt und kommt nicht überproportional den Schwächeren zugute. Das ist das Erste, was man wissen muss.

Das Zweite: Wir haben dieses Projekt unter dem Titel Partnerschaft eingeleitet und gesagt: Keiner - weder Bund noch Kantone - soll den andern finanziell über den Tisch ziehen. Wir suchen eine Lösung, die am Schluss kostenneutral ist, aber bessere Anreize gibt. Das sollte sich längerfristig in einem effizienteren Gebaren des Staates auszahlen. Im Bereich zwischen 15 und 17 Prozent war der Punkt, wo wir nach Durchrechnen aller Instrumente die Kostenneutralität erreichen konnten.

Sie haben gehört, dass 17 Prozent möglicherweise reichen. Aber keiner weiss genau, wie die Zahl sein wird, wenn wir den Finanzausgleich einführen. Das wird die letzte Bilanz vor dessen Einführung zeigen. Nachher wird es sich verschieben. Wenn wir jetzt also 17 Prozent als Grundsatz festschreiben, ist das möglicherweise falsch. Das kann sein. Wir wollten in der Verfassung eine Sicherheitsmarge haben, um sie nicht erneut ändern zu müssen, wenn wir den Finanzausgleich einführen.

Wären es 15 Prozent gewesen, so hätten wir vielleicht eine Marge von 13 Prozent gesucht. Diese 17 Prozent sind das Ergebnis eines zufälligen aktuellen Standes, und es hat eine gewisse Problematik, diese jetzt definitiv festzuschreiben. Denn es könnte dannzumal falsch sein. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat diese zweiprozentige Sicherheitsmarge eingeführt hat und im Entwurf "mindestens 15 Prozent" vorsieht. Das ist eine klare Begrenzung in der Verfassung, wie sie Herr Schweiger gefordert hat, nur ein bisschen tiefer. "Mindestens" bedeutet, dass es nur nach oben gehen kann. Ich bin auch der Meinung, diese Dinge müsse man festlegen, aber einen gewissen Spielraum müssen Sie dem Gesetzgeber - hier schliesse ich mich dem an, was Herr Lauri gesagt haben - bei der konkreten Umsetzung belassen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Die bundesrätliche Lösung wäre mir natürlich weitaus am liebsten. Das Zahlengeflecht nicht sicher genug ist, dass man hier schon irgend etwas festschreiben könnte, das dann sicher ist. Ich kann mich zur Not mit dem Antrag der Mehrheit abfinden, weil er das mit einer Art zusätzlicher Beweispflicht verbindet und eine Ausnahme nach unten ermöglicht. Es ist eine qualifizierte Beweispflicht, "sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern". Mit anderen Worten würde das eine ziemlich umfangreiche Rechnung und Darlegung des Warum und Wieso bedingen. Hingegen so weit zu gehen, dass man sagt: Wenn wir einmal etwas höher gehen könnten und es am Anfang nicht brauchen, ist es für immer vorbei, das scheint mir eine problematische Lösung zu sein.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.