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Amherd Viola · Bundesrat · 2020-12-10

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-12-10

Wortprotokoll

Ich glaube, ich muss mich nicht mehr lange bei dieser Diskussion aufhalten. Wir haben in beiden Räten und auch in den Kommissionen bereits verschiedentlich über die Benutzung der AHV-Nummer diskutiert. Das vorläufige Resultat lautet wie folgt: Der Ständerat hat am Dienstag mit 30 zu 10 Stimmen der Verwendung der AHV-Nummer für die Bereiche des Informationssicherheitsgesetzes zugestimmt. Ebenfalls am Dienstag, gleichzeitig, hat der Nationalrat die Revision des AHV-Gesetzes verabschiedet, wonach die AHV-Nummer von allen Behörden der Schweiz benutzt werden kann. Das wurde hier im Nationalrat mit 144 zu 37 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Herr Nationalrat Hurter hat darauf hingewiesen, dass die AHV-Nummer heute von über 9000 Stellen ausserhalb des Sozialversicherungsbereichs als Personenidentifikator benutzt wird, unter anderem von Kindertagesstätten oder von Coiffeurschulen - von Schulen, nicht von Salons, das muss ich hier präzisieren. Sie wird also bereits breit benutzt. Und ausgerechnet im Informationssicherheitsgesetz will man diese Möglichkeit jetzt nicht geben, in einem Gesetz, das sehr wichtig ist und bei dem eben der Persönlichkeits- und der Datenschutz auch sehr stark sein müssen. Deshalb sind wir der Meinung, dass hier die AHV-Nummer auch benutzt werden soll.

Die Minderheitssprecherin, Frau Porchet, hat gesagt, der Bevölkerung sei der Datenschutz sehr wichtig. Das ist so; ich hoffe, das sei so. Wenn ich mich manchmal auf sozialen Plattformen bewege und sehe, wie man überall freiwillig Daten hinterlässt, bin ich nicht sicher, ob das Bewusstsein überall so gross ist. Es wäre sehr wichtig, dass sich die Bevölkerung um den Schutz der eigenen Daten kümmert. Das ist gut so.

Bei allem Respekt vor Ihrer Freiwilligengruppe, die ein Angebot im Bereich Internet oder auf einer Internetplattform macht, ist es für mich verständlich, dass die Leute nachfragen, was mit ihren Daten passiert. Eine Freiwilligengruppe ist nicht unbedingt mit einer Behörde vergleichbar. Ich denke, das Vertrauen in eine Behörde ist grösser als in eine Freiwilligengruppe, die zweifelsohne gute Arbeit leisten kann und sehr wahrscheinlich auch leistet.

Nichtsdestotrotz, auch wenn das Vertrauen in die Behörden da ist, braucht es ein hohes Sicherheitsbewusstsein. Und das ist hier im Informationssicherheitsgesetz und bei den Behörden, die dieses Gesetz anwenden, sicher zu hundert Prozent gegeben. Es macht also keinen Sinn, die AHV-Nummer bei über 9000 Stellen in der Schweiz benutzen zu können, unter anderem auch bei der Armee, nicht aber bei den Behörden, die dieses Gesetz anwenden sollen.

Ich bitte Sie entsprechend, hier die Differenz zum Ständerat auszuräumen, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und dann dem Gesetz auch in der Schlussabstimmung zuzustimmen, weil es wichtige Regeln, insbesondere für die Sicherheit der Daten der Bevölkerung, enthält. Ich hoffe, dass wir das Gesetz jetzt bereinigen können.